RÖHM GmbH

Neu RÖHM Bohrfutter Katalog

BOHRFUTTER

Schnellspann-Bohrfutter Industrie
SPIRO-I 1006
SPIRO-SK 1007
SUPRA-I 1008
SUPRA-S 1009
SUPRA-SK 1010
SUPRA-SK E 1011

Schnellspann-Bohrfutter
EXTRA-RV 80 1014

Zahnkranz-Bohrfutter
PRIMA-I /-M / -S / -L 1018
Bohrfutterschlüssel BFS 1021

Zweibacken-Gewindeschneid-Futter
Gewindeschneid-Futter GSF 1022

Zubehör
Kegeldorne KD 1023
Reduzierhülsen RH 1024
Verlängerungshülsen VLH 1025
Bohrer- und Reibahlen-Verlängerung BV 1026
 


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BOHRFUTTER
EDITION 8
Inhaltsverzeichnis
BOHRFUTTER
Schnellspann-Bohrfutter Industrie
SPIRO-I 1006
SPIRO-SK 1007
SUPRA-I 1008
SUPRA-S 1009
SUPRA-SK 1010
SUPRA-SK E 1011
Schnellspann-Bohrfutter
EXTRA80-RV 1014
Zahnkranz-Bohrfutter
PRIMA-I / -M / -S / -L 1018
Bohrfutterschlüssel BFS 1021
Zweibacken-Gewindeschneid-Futter
Gewindeschneid-Futter GSF 1022
Zubehör
Kegeldorne KD 1023
Reduzierhülsen RH 1024
Verlängerungshülsen VLH 1025
Bohrer- und Reibahlen-Verlängerung BV 1026
Änderungen und Irrtum behalten wir uns vor!
1002
Werkzeug-
maschine
Ständerbohr-
maschine
Ja
Optional Kunststoff
MMetall Netzbohr-
maschine
Akkubohr-
maschine
TYP SPIRO-I SPIRO-SK SUPRA-I SUPRA-S SUPRA-SK SUPRA-SK E
Merkmal Selbsttätiges Nachspannen, Flachbacken
Spannbereich 0 - 16 mm 0 - 13 mm 0 - 16 mm 0,5 - 16 mm 0,5 - 13 mm 1,5 - 13 mm
Aufnahme
B 10/12/
16/18
J 6
B 16 B 10/12/
16/18
J 0/1/2/6/33
1/2“-20
3/8“-24
B 12/16/18
1/2“-20
3/8“-24
5/8“-16
B 12/16
1/2“-20
3/8“-24
1/2“-20
Geeignet für
Linkslauf
Für Maschinen ohne
Spindelstop geeignet
Radialver-
riegelung
Schlagbohr-
fest
Hülse M M M M M M
Selbsttätiges
Nachspannen
Seite 1006 1007 1008 1009 1010 1011
Orientierungshilfe
Bohrfutter
Orientierungshilfe
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1003
TYP EXTRA80-RV PRIMA-I PRIMA-M / -S / -L
Merkmal Schlüssellos, Radialverriegelung Zahnkranz
Spannbereich 1 - 13 mm 0,5 - 26 mm 0,5 - 16 mm
Aufnahme
1/2“-20
3/8“-24
SDS plus
1/4“ Hex
B 12/16/
18/22/24
J 1/2/3/6/33
5/8“-16
B 10/12/16/18
1/2“-20
3/8“-24
5/8“-16
SDS plus
1/4“ Hex
Geeignet für
Linkslauf
Für Maschinen ohne
Spindelstop geeignet
Radialver-
riegelung
Schlagbohr-
fest
Hülse M M M
Selbsttätiges
Nachspannen
Seite 1014 1018 1018
Rechts-/
Linkslauf
1/4“ Sechskant
Aufnahme
SDS plus
Aufnahme
Schlagbohr-
schrauben
Orientierungshilfe
Bohrfutter
Orientierungshilfe
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1004
SELBSTTÄTIGES NACHSPANNEN
Das absolute Highlight der SPIRO und SUPRA Bohrfutter ist das selbsttätige Nachspannen. Diese Funktion er-
höht die Spannkraft proportional zur Schnittkraft des Werkzeuges während des Bohrbetriebs. Dadurch wird ein
Durchrutschen des Bohrers auch bei extremen Belastungen verhindert.
Video Bohrfutter-
Montage
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1005
SCHNELLSPANN-BOHRFUTTER
INDUSTRIE
VORTEILE AUF EINEN BLICK
Die hohe Rundlaufgenauigkeit und das Nachspannen im Rechtslauf stellen bei diesen Bohrfuttern den
entscheidenden Faktor dar. Durch die hohe Präzision aller Einzelteile wird, je nach Ausführung, eine
Rundlaufgenauigkeit von bis zu 0,05 mm garantiert.
Gehärtete Flachbacken für
höchste Rundlaufgenauigkeit
und Haltekraft
Metallkörper für extremen Einsatz
in Industrie und Handwerk
Eng tolerierte Konus-Aufnahme
für höchste Antriebskraft und
Präzision
Selbsttätige Nachspannfunktion zur
Erhöhung der Spannkraft während
des Bohrbetriebs im Rechtslauf
Erhöhung der Spannkraft proportional zur Schnittkraft durch selbsttätiges Nachspannen
Präzise Rundlaufgenauigkeit von bis zu 0,05 mm
Hohe Lebensdauer durch gehärtete Funktionsteile
Schnellspann-
Bohrfutter Industrie
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1006
Bohrfutter SPIRO-I
Schnellspann-Bohrfutter SPIRO
SPIRO-I
EINSATZBEREICH
Besonders geeignet für den Einsatz auf Werkzeugmaschinen,
Ständerbohrmaschinen und Bohrwerken mit hohen Präzisionsvorgaben.
AUSFÜHRUNG
Selbsttätig nachspannendes Flachbacken-Bohrfutter.
Industrie-Ausführung mit höchster Genauigkeit.
VORTEILE
Höchste Rundlaufgenauigkeit bis zu 0,05 mm
Erhöhung der Spannkraft proportional zur Schnittkraft durch selbsttätiges
Nachspannen
Konus-Aufnahme für höchste Antriebskraft und Präzision
TECHNISCHE MERKMALE
- Massiver Haltering
- Alle Komponenten aus Metall
- Gehärtet und geschliffen
- Nur für Rechtslauf geeignet
M
A03
SPIRO-I für Werkzeugmaschinen, Ständerbohrmaschinen und Bohrwerke
Id.-Nr. Größe Ausführung Spannweite
mm
Aufnahme Rundlauf-
abweichung
max. mm
Außen-Ø
mm
Länge
geöffnet
mm
Länge
geschlossen
mm
Gewicht
g
871003 6 I 0-6,5 B 10 0,05 35 62,5 68,6 315
871004 6 I 0-6,5 B 12 0,05 35 62,5 68,6 310
871008 10 I 0-10 B 12 0,05 43 82,5 90,1 665
871009 10 I 0-10 B 16 0,05 43 82,5 90,1 650
871012 13 I 1-13 B 16 0,05 50 94 102,5 995
871016 16 I 3-16 B 16 0,05 55 96,5 106,8 1260
8710171) 16 I 3-16 B 18 0,05 55 96,5 106,8 1250
1) Verkürzt: B18 um 7 mm
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1007
Bohrfutter SPIRO-SK
Schnellspann-Bohrfutter SPIRO
SPIRO-SK
EINSATZBEREICH
Besonders geeignet für den Einsatz auf Werkzeugmaschinen,
Ständerbohrmaschinen und Bohrwerken mit hohen Präzisionsvorgaben.
AUSFÜHRUNG
Selbsttätig nachspannendes Flachbacken-Bohrfutter mit Metallhülse und
Spannkraftsicherung.
Industrie-Ausführung mit höchster Genauigkeit.
VORTEILE
Höchste Rundlaufgenauigkeit von bis zu 0,07 mm über den gesamten
Spannbereich
Erhöhung der Spannkraft proportional zur Schnittkraft durch selbsttätiges
Nachspannen und kein Öffnen im Linkslauf
Konus-Aufnahme für höchste Antriebskraft und Präzision
TECHNISCHE MERKMALE
- Die Verriegelung mit Sperrklinke verhindert ein unbeabsichtigtes Öffnen im
Linkslauf bis zu einer Belastung von 15 Nm
- Alle Funktionsteile sind gehärtet und geschliffen
M
A03
SPIRO-SK für Werkzeugmaschinen, Ständerbohrmaschinen und Bohrwerke
Id.-Nr. Größe Spannweite
mm
Aufnahme Rundlauf-
abweichung
max. mm
Außen-Ø
mm
Länge
geöffnet
mm
Länge
geschlossen
mm
Gewicht
g
871070 10 0-10 B 16 0,07 43 81,5 89,1 670
8710711) 13 1-13 B 16 0,07 43 85 93,1 1050
1) Verkürzt: B16 um 2,5 mm
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1008
Bohrfutter SUPRA-I
Schnellspann-Bohrfutter SUPRA
SUPRA-I
EINSATZBEREICH
Besonders geeignet für den Einsatz auf Ständerbohrmaschinen und
handgeführten Bohrmaschinen.
AUSFÜHRUNG
Selbsttätig nachspannendes Flachbacken-Bohrfutter.
Industrie-Ausführung mit hoher Genauigkeit.
VORTEILE
Hohe Rundlaufgenauigkeit von bis zu 0,12 mm
Erhöhung der Spannkraft proportional zur Schnittkraft durch selbsttätiges
Nachspannen
Leichtes und schnelles Einspannen der Werkzeuge für höchste Bediener-
freundlichkeit
TECHNISCHE MERKMALE
- Massiver Haltering
- Alle Komponenten aus Metall
- Gehärtet und feinstbearbeitet
- Nur für Rechtslauf geeignet
M
A02
SUPRA-I Schwere Industrie-Ausführung für Ständerbohrmaschinen und handgeführte Bohrmaschinen
Id.-Nr. Größe Ausführung Spannweite
mm
Aufnahme Rundlauf-
abweichung
max. mm
Außen-Ø
mm
Länge
geöffnet
mm
Länge
geschlossen
mm
Gewicht
g
871020 4 I 0-4 J0 0,12 26 46,5 51,5 130
871019 4 I 0-4 B10 0,12 26 45,5 50,8 137
871025 6 I 0-6,5 3/8“-24 0,2 32 59,5 65,6 301
871024 6 I 0-6,5 J1 0,12 32 59,5 65,6 275
871022 6 I 0-6,5 B10 0,12 32 59,5 65,6 280
871023 6 I 0-6,5 B12 0,12 32 59,5 65,6 250
871032 8 I 0-8 B12 0,12 35,8 67 73,4 345
871040 10 I 0-10 B12 0,12 40,2 79,5 86,1 578
871041 10 I 0-10 B16 0,12 40,2 82,5 89,1 624
871052 13 I 1-13 J2 0,12 46 91 99,5 900
871054 13 I 1-13 J6 0,12 46 94 102,5 870
871051 13 I 1-13 B16 0,12 46 93 101,5 915
871053 13 I 1-13 J33 0,12 46 94 102,5 948
871066 16 I 3-16 J6 0,12 51 96,5 106,8 1120
871064 16 I 3-16 B16 0,12 51 96,5 106,8 1161
8710651) 16 I 3-16 B18 0,12 51 96,5 106,8 1115
1) Verkürzt: B18 um 7 mm
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1009
Bohrfutter SUPRA-S
Schnellspann-Bohrfutter SUPRA
SUPRA-S
EINSATZBEREICH
Geeignet für den Einsatz auf Ständerbohrmaschinen und handgeführten
Bohrmaschinen.
AUSFÜHRUNG
Selbsttätig nachspannendes Flachbacken-Bohrfutter.
VORTEILE
Rundlaufgenauigkeit bis zu 0,17 mm
Erhöhung der Spannkraft proportional zur Schnittkraft durch selbsttätiges
Nachspannen
Leichtes und schnelles Einspannen der Werkzeuge für höchste Bediener-
freundlichkeit
TECHNISCHE MERKMALE
- Massiver Haltering
- Alle Komponenten aus Metall
- Gehärtet und feinstbearbeitet
- Nur für Rechtslauf geeignet
M
A02
SUPRA-S Leichte Ausführung vorwiegend für Ständerbohrmaschinen und handgeführte Bohrmaschinen
Id.-Nr. Größe Ausführung Spannweite
mm
Aufnahme Rundlauf-
abweichung
max. mm
Außen-Ø
mm
Länge
geöffnet
mm
Länge
geschlossen
mm
Gewicht
g
871029 8 S 0-8 3/8“-24 0,25 32 61,5 67,6 285
871038 10 S 0,5-10 3/8“-24 0,25 35,8 66 73,7 370
871039 10 S 0,5-10 1/2“-20 0,25 35,8 66 73,7 377
871049 13 S 1-13 3/8“-24 0,25 40,2 76,3 83,6 610
871050 13 S 1-13 1/2“-20 0,25 40,2 76,3 83,6 548
871046 13 S 1-13 B12 0,17 40,2 78,8 86,1 593
8710471) 13 S 1-13 B16 0,17 40,2 82,3 89,6 581
871062 16 S 3-16 1/2“-20 0,25 46 87,5 97,5 880
871063 16 S 3-16 5/8“-16 0,25 46 87,5 97,5 865
8710571) 16 S 3-16 B16 0,17 46 88,5 98,5 858
8710582) 16 S 3-16 B18 0,17 46 92 102 875
1) Verkürzt: B16 um 2,5 mm
2) Verkürzt: B18 um 7 mm
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1010
Bohrfutter SUPRA-SK
Schnellspann-Bohrfutter SUPRA
SUPRA-SK
EINSATZBEREICH
Für extremsten Einsatz auf handgeführten Schlagbohr- und Bohrmaschinen bis
1300 Watt mit Aufnahmegewinde oder Konus-Aufnahme.
AUSFÜHRUNG
Schlagbohrfestes und selbsttätig nachspannendes Flachbacken-Bohrfutter.
Mit Radialverriegelung auch für Linkslauf geeignet.
VORTEILE
Rundlaufgenauigkeit bis zu 0,25 mm
Erhöhung der Spannkraft proportional zur Schnittkraft durch selbsttätiges
Nachspannen und kein Öffnen im Linkslauf
Schlagbohrfest durch Radialverriegelung für universellen Einsatz
TECHNISCHE MERKMALE
- Massiver Haltering
- Gehärtet und feinstbearbeitet
- Für Linkslauf bis maximal 15 Nm geeignet
M
A02
SUPRA-SK für handgeführte Schlagbohr- und Bohrmaschinen
Id.-Nr. Größe Ausführung Spannweite
mm
Aufnahme Rundlauf-
abweichung
max. mm
Außen-Ø
mm
Länge
geöffnet
mm
Länge
geschlossen
mm
Gewicht
g
249910 10 S 0,5-10 3/8“-24 0,3 40 66 73,7 428
305188 10 S 0,5-10 B 12 0,25 40 68 75,7 416
249804 13 S 1-13 1/2“-20 0,3 42,8 74,2 83,3 537
305221 13 S 1-13 B 12 0,25 42,8 77 86,1 575
3052031) 13 S 1-13 B 16 0,25 42,8 80,2 89,3 585
1) Verkürzt: B16 um 2,5 mm
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1011
Bohrfutter SUPRA-
SK E
Schnellspann-Bohrfutter SUPRA
SUPRA-SK E
EINSATZBEREICH
Besonders geeignet für handgeführte Schlagbohr- und Bohrmaschinen sowie
Akkumaschinen bis 70 Nm Drehmoment.
AUSFÜHRUNG
Schlagbohrfestes und selbsttätig nachspannendes Flachbacken-Bohrfutter.
Mit Radialverriegelung auch für Linkslauf geeignet.
VORTEILE
Rundlaufgenauigkeit von bis zu 0,35 mm
Erhöhung der Spannkraft proportional zur Schnittkraft durch selbsttätiges
Nachspannen und kein Öffnen im Linkslauf
Schlagbohrfest durch Radialverriegelung für universellen Einsatz
TECHNISCHE MERKMALE
- Gehärtet und feinstbearbeitet
- Für Linkslauf bis maximal 50 Nm geeignet
M
A02
SUPRA-SK E für handgeführte Schlagbohr- und Bohrmaschinen bis 1000 Watt und Akkumaschinen bis 70 Nm Drehmoment
Id.-Nr. Größe Ausführung Spannweite
mm
Aufnahme Haltering Rundlauf-
abweichung
max. mm
Außen-Ø
mm
Länge
geöffnet
mm
Länge
geschlossen
mm
Gewicht
g
1193004 13 E 1,5-13 1/2“-20 0,35 42,9 72,0 79,3 402
1193005 13 E 1,5-13 1/2“-20 x0,35 42,5 72,0 79,3 390
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1012
HÖCHSTE BEDIENERFREUNDLICHKEIT
Die EXTRA-RV Bohrfutter überzeugen in puncto Bedienerfreundlichkeit. Mit einer einzigen Handbewegung wird
das Bohrfutter gespannt und verriegelt. Die Radialverriegelung verhindert das ungewollte Lösen des Werkzeuges
im Rechts- und Linkslauf und ermöglicht die Schlagbohrfunktion. Somit sind diese Schnellspann-Bohrfutter prä-
destiniert für den Einsatz auf handgeführten Bohrmaschinen.
Video Bohrfutter-
Montage
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1013
SCHNELLSPANN-BOHRFUTTER
VORTEILE AUF EINEN BLICK
Durch die gewichtsreduzierte Bauweise sowie das einfache Handling sind die RÖHM EXTRA-RV
Bohrfutter optimal für den Einsatz auf handgeführten Bohrmaschinen geeignet. Zusätzlich sind die
Bohrfutter schlagbohrfest und somit universell einsetzbar.
Geringer Verschleiß durch
Spannbacken mit Hartmetall-
einsätze
Freidrehende Schutzscheibe, um
Beschädigungen zu verhindern
Kompakte und gewichtsreduzierte
Bauweise für optimalen Einsatz auf
handgeführten Bohrmaschinen
Radialverriegelung, um das unge-
wollte Lösen des Werkzeuges im
Rechts- und Linkslauf zu verhindern
Einfaches Spannen und Verriegeln mit einer Handbewegung für höchste Bedienerfreundlichkeit
Radialverriegelung, um das ungewollte Lösen des Werkzeuges im Rechts- und Linkslauf zu verhindern
Schlagbohrfest für universellen Einsatz
Schnellspann-
Bohrfutter
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1014
Bohrfutter EXTRA-RV
Schnellspann-Bohrfutter EXTRA
EXTRA80-RV
EINSATZBEREICH
Für Netzbohrmaschinen und Akkumaschinen mit / ohne Spindelstopp bis zu
einem maximalem Drehmoment von 100 Nm und bis 1500 Watt Leistung.
AUSFÜHRUNG
Schlagbohrfestes Schnellspann-Bohrfutter mit Radialverriegelung und Kunststoff-
oder Metallhülse.
Optional mit Haltering für Maschinen ohne Spindelstopp.
Durchbohrte Ausführung für den Einsatz von Sicherungsschrauben.
VORTEILE
Leichtes Spannen und Verriegeln mit einer Handbewegung für höchste
Bedienerfreundlichkeit
Radialverriegelung, um das ungewollte Lösen des Werkzeuges im Rechts-
und Linkslauf zu verhindern
Schlagbohrfest für universellen Einsatz
TECHNISCHE MERKMALE
- Spannfasen der Backen aus Hartmetall
- Mit Anfahrschutz durch freidrehende Schutzscheibe
M
A01
EXTRA80-RV mit Radialverriegelung, Metallausführung
Id.-Nr. Größe Spann-
weite
mm
Aufnahme Haltering Ausfüh-
rung
Rundlauf-
abwei-
chung
max. mm
Außen-Ø
mm
Länge
geöffnet
mm
Länge
geschlos-
sen mm
max.
Masch.
Leistung
Watt
Durchbohrt
1328321 10 1-10 3/8“-24 Metall 0,4 42,7 55 60,9 550 x
1328318 10 1-10 1/2“-20 Metall 0,4 42,7 55 60,9 550 x
1328317 10 1-10 1/2“-20 xMetall 0,4 42,7 55 60,9 550 x
1328314 13 1,5-13 3/8“-24 xMetall 0,4 42,7 64,5 72,4 1500 x
1328311 13 1,5-13 1/2“-20 Metall 0,4 42,7 64,5 72,4 1500 x
1328310 13 1,5-13 1/2“-20 xMetall 0,4 42,7 64,5 72,4 1500 x
Hinweis: Sicherungsschraube nicht im Lieferumfang enthalten
A01
EXTRA80-RV mit Radialverriegelung, Kunststoffausführung
Id.-Nr. Größe Spann-
weite
mm
Aufnahme Haltering Ausfüh-
rung
Rundlauf-
abwei-
chung
max. mm
Außen-Ø
mm
Länge
geöffnet
mm
Länge
geschlos-
sen mm
max.
Masch.
Leistung
Watt
Durchbohrt
1328323 10 1-10 3/8“-24 Kunststoff 0,4 42,7 55 60,9 550 x
1328322 10 1-10 3/8“-24 xKunststoff 0,4 42,7 55 60,9 550 x
1328320 10 1-10 1/2“-20 Kunststoff 0,4 42,7 55 60,9 550 x
1328319 10 1-10 1/2“-20 xKunststoff 0,4 42,7 55 60,9 550 x
1328316 13 1,5-13 3/8“-24 Kunststoff 0,4 42,7 64,5 72,4 1300 x
1328315 13 1,5-13 3/8“-24 xKunststoff 0,4 42,7 64,5 72,4 1300 x
1328313 13 1,5-13 1/2“-20 Kunststoff 0,4 42,7 64,5 72,4 1300 x
1328312 13 1,5-13 1/2“-20 xKunststoff 0,4 42,7 64,5 72,4 1300 x
Hinweis: Sicherungsschraube nicht im Lieferumfang enthalten
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1015
Bohrfutter EXTRA-RV
Schnellspann-Bohrfutter EXTRA
EXTRA80-RV
A01
EXTRA80-RV mit SDS plus Aufnahmeschaft und Radialverriegelung, Metallausführung
Id.-Nr. Größe Spannweite
mm
Aufnahme Haltering Ausführung Außen-Ø
mm
Länge geöffnet
ohne SDS-Schaft
mm
Länge ge-
schlossen ohne
SDS-Schaft mm
1288566 13 1,5-13 1/2“-20 /
SDS plus xMetall 42,7 64,5 72,4
Verwendung ausschließlich mit ausgeschalteter Hammerfunktion
A01
EXTRA80-RV für Schlagschrauber Aufnahme 1/4“ Hex, Kunststoffausführung, Radial-Schlag-Fest
Id.-Nr. Größe Spannweite
mm
Aufnahme Haltering Ausführung Außen-Ø
mm
Länge geöffnet
ohne SDS-Schaft
mm
Länge ge-
schlossen ohne
SDS-Schaft mm
1178269 10 1-10 1/4“-Hex xKunststoff 42,7 55 63,1
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1016
UNIVERSELL EINSETZBAR
Die Zahnkranz-Bohrfutter sind die Allround-Talente unter den Bohrfuttern. Sowohl auf stationären Ständer-
bohrmaschinen, handgeführten Netzbohrmaschinen als auch auf Akkubohrmaschinen überzeugen die
Bohrfutter in jeglicher Hinsicht.
Video Bohrfutter-
Montage
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1017
ZAHNKRANZ-BOHRFUTTER
VORTEILE AUF EINEN BLICK
Die Zahnkranz-Bohrfutter von RÖHM überzeugen durch ihre universelle Einsetzbarkeit. Sowohl auf
stationären Ständerbohrmaschinen als auch auf Werkzeugmaschinen sowie auf handgeführten Netz-
und Akkubohrmaschinen haben sich diese Bohrfutter jahrzehntelang bewährt. Durch die massive
Bauweise und den Einsatz von Bohrfutterschlüsseln wird eine erhöhte Kraftübertragung erreicht.
Spannkrafterhöhung durch bewähr-
tes Übersetzungsprinzip von Zahn-
kranz und Bohrfutterschlüssel
Massive Bauweise für
lange Lebensdauer
Gewinde- oder Konus-
aufnahme verfügbar
Universell einsetzbar für den stationären Einsatz und auf handgeführten Bohrmaschinen
Hohe Rundlaufgenauigkeit von bis zu 0,15 mm durch massive Bauweise
Spannkrafterhöhung durch bewährtes Übersetzungsprinzip mittels Bohrfutterschlüssel
Universell einsetzbar für den statio-
nären Einsatz und auf handgeführ-
ten Bohrmaschinen
Zahnkranz-Borhfutter
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1018
Bohrfutter PRIMA
Zahnkranz-Bohrfutter PRIMA
PRIMA
EINSATZBEREICH
PRIMA-I: Universell einsetzbar auf stationären Ständerbohrmaschinen sowie
Werkzeugmaschinen.
PRIMA-S / -M: Universell einsetzbar auf stationären Ständerbohrmaschinen
sowie handgeführten Netz- und Akkubohrmaschinen.
PRIMA-L: Universell einsetzbar auf Heimwerker-Bohrmaschinen.
AUSFÜHRUNG
Schlagbohrfestes Zahnkranz-Bohrfutter mit Schlüssel. Konus- bzw.
Gewindeaufnahme gemäß DIN ISO 10887 (Verzahnung nach DIN 6349).
Ausführung für Rechts- und Linkslauf.
VORTEILE
Hohe Rundlaufgenauigkeit von bis zu 0,15 mm
Spannkrafterhöhung durch bewährtes Übersetzungsprinzip mittels
Bohrfutterschlüssel
TECHNISCHE MERKMALE
- Gehärtete Schlüssellöcher und Spannprismen bei Ausführung -I, -S, -M
M
A01
PRIMA-I für stationäre Ständerbohrmaschinen sowie Werkzeugmaschinen
PRIMA-S / -M vorwiegend für handgeführte Schlagbohrmaschinen
PRIMA-L universell einsetzbar auf Heimwerker-Bohrmaschinen
Id.-Nr. Größe Ausführung Spannweite
mm
Aufnahme Rundlauf-
abweichung
max. mm
Außen-Ø
mm
Länge
geöffnet
mm
Länge
geschlossen
mm
Schlüssel-
größe
Durchbohrt
072811 6 M 0,5-6,5 3/8“-24 0,2 29,5 42,5 53 S1
245586 6 M 0,5-6,5 B10 0,2 29,5 43 53 S1
072656 8 I 0,5-8 J1 0,15 34,5 48 58,5 S2A
245550 8 M 0,5-8 B12 0,23 29,5 47,5 57,5 S1
245552 8 M 0,5-8 3/8“-24 0,28 29,5 42,5 53 S1
072687 10 I 1-10 B16 0,2 42,8 63 77 S2A
072693 10 I 1-10 J2 0,2 42,8 61,5 75,5 S2A
072653 10 S 0,8-10 B12 0,23 34,5 50 60,5 S2A
317255 10 S 0,8-10 3/8“-24 0,28 34,5 49,5 61 S2A x
317256 10 S 0,8-10 1/2“-20 0,28 34,5 49,5 61 S2A x
1322220 10 L 1-10 3/8“-24 0,35 33,35 49,5 61 S2A x
1322221 10 L 1-10 1/2“-20 0,35 33,35 49,5 61 S2A x
072818 13 I 1-13 J6 0,2 50 67,5 86 S3
072819 13 I 1-13 J33 0,2 50 67,5 86 S3
064527 13 S 1,5-13 3/8“-24 0,28 42,8 59 74 S2A
317257 13 S 1,5-13 1/2“-20 0,28 42,4 59 74 S2A x
072800 13 S 1,5-13 B16 0,25 42,8 63 77 S2A
072897 13 S 1,5-13 B12 0,25 42,8 58 72 S2A
1322222 13 L 1,5-13 3/8“-24 0,35 42,4 59 74 S2A x
1322223 13 L 1-13 1/2“-20 0,35 42,4 59 74 S2A x
072825 16 I 1-16 B18 0,2 56,5 79 98 S3
072827 16 I 1-16 J3 0,2 56,5 79 98 S3
1322236 16 M 1-16 5/8“-16 0,3 50 68,5 87,5 S3
072866 16 M 3-16 1/2“-20 0,3 50 68,5 87,5 S3
227152 16 M 3-16 B16 0,25 50 67,5 86,5 S3
072831 20 I 5-20 B22 0,25 65 92,5 113,5 S4
072833 20 I 5-20 J3 0,25 65 82,5 103,5 S4
0728341) 26 I 5-26 B24 0,25 80 120 147 S4
1) Mit Mitnehmer
Hinweis: Sicherungsschraube nicht im Lieferumfang enthalten
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1019
Bohrfutter PRIMA
Zahnkranz-Bohrfutter PRIMA
PRIMA
A01
PRIMA-Mat (LT-MT) Zahnkranz-Bohrfutter mit Exzenter-Spannkraftsicherung
Id.-Nr. Größe Ausführung Spannweite
mm
Aufnahme Außen-Ø
mm
Länge geöff-
net mm
Länge
geschlossen
mm
Schlüssel-
größe
Durchbohrt
1196033 16 MT 3-16 M18x2,5 50 68,5 87,5 S3T x
329718 16 LT 3-16 5/8“-16 50 68,5 87,5 S3T
Für Schlagbohrmaschinen mit hoher Schlagfrequenz
Durchbohrt für rechts- und linkslaufende Bohr- und Schlagbohrmaschinen für Sicherungsschraube M5 oder M6
A01
PRIMA-NIRO, Zahnkranz-Bohrfutter aus Edelstahl
Id.-Nr. Größe Ausführung Spannweite
mm
Aufnahme Rundlauf-
abweichung
max. mm
Außen-Ø
mm
Länge
geöffnet
mm
Länge
geschlossen
mm
Schlüssel-
größe
399782 7 Niro 0,5-7 3/8“-24 0,2 23,7 34 42,5 S1
Spezial-Ausführung für Medizin-, Labor- und Lebensmitteltechnik
A01
PRIMA 6L, 6-Kant
Id.-Nr. Größe Ausführung Spannweite
mm
Aufnahme Außen-Ø
mm
Länge geöffnet
mm
Länge ge-
schlossen mm
Schlüsselgröße
368292 6 L 0,5-6,5 6-Kant 29,3 42,5 53 S14
Für Rechts- und Linkslauf
Verwendung ausschließlich mit ausgeschalteter Schlagfunktion
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1020
Bohrfutter PRIMA
Zahnkranz-Bohrfutter PRIMA
PRIMA
A01
PRIMA mit SDS plus Aufnahmeschaft
Id.-Nr. Spannweite
mm
Aufnahme Außen-Ø
mm
Länge geöffnet
ohne SDS-Schaft
mm
Länge geschlossen
ohne SDS-Schaft
mm
Schlüsselgröße
1288568 1,5-13 1/2“-20 / SDS plus 42,9 59 74 S2A
Nur einsetzbar mit ausgeschalteter Hammerfunktion
A01
HBF Hammerbohrfutter mit Adapter passend zu SDS plus
Id.-Nr. Größe Ausführung Spannweite
mm
Aufnahme Außen-Ø
mm
Länge geöffnet
ohne SDS-
Schaft mm
Länge
geschlossen ohne
SDS-Schaft mm
Schlüsselgröße
600581 13 HBF 2,5-13 SDS plus 42,9 68 81,5 S2A
Spannfasen der Backen aus Hartmetall
Futteraxialspiel für die Übertragung der gesamten Schlagenergie auf den Bohrer bei eingeschalteter Hammerfunktion
Für Rechts- und Linkslauf
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1021
Bohrfutterschlüssel
BFS
Bohrfutterschlüssel BFS und Zubehör
Bohrfutterschlüssel BFS
A01
Schlüssel mit DIN-Verzahnung 6349 für Zahnkranz-Bohrfutter
Id.-Nr. Größe D
mm
L
mm
Gewicht
ca. g
026411 S1 4 30 25
205989 S2A 6 41 50
025835 S3 8 50 100
025839 S4 9 55 115
A01
Schlüssel mit DIN-Verzahnung 6349 für Zahnkranz-Bohrfutter
Id.-Nr. Größe D
mm
L
mm
Gewicht
ca. g
309380 S2A T 6 42 50
309382 S3 T 8 51 90
A01
Schlüssel mit Jacobs-Verzahnung für Zahnkranz-Bohrfutter
Id.-Nr. Größe D
mm
L
mm
Gewicht
ca. g
307319 S14 6,1 30 50
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A01
SDS plus Adapter für Bohrfutter mit 1/2“-20 Gewinde
Id.-Nr. Größe Aufnahme L
mm
Gewicht
ca. g
1322404 1/2“-20 SDS plus 62 50
Der Adapter dient zur Verwendung herkömmlicher Bohrfutter in Bohrhämmern mit SDS plus Aufnahme und ermöglicht so - bei ausgeschalteter Hammer-
funktion - den Einsatz zylindrischer Bohrer. Zum Lieferumfang gehört eine Sicherungsschraube mit Linksgewinde M6x23.
Montagehinweis:
Aufnahmeschaft SDS plus mit 50 Nm montieren.
Sicherungsschraube mit ca. 3-5 Nm befestigen.
Zubehör
1022
Gewindeschneid-
Futter GSF
Zweibacken-Gewindeschneid-Futter
Gewindeschneid-Futter GSF
EINSATZBEREICH
Gewindeschneid-Futter für handgeführte und stationäre Maschinen.
TECHNISCHE MERKMALE
- Mit Kegelaufnahme für Rechts- und Linkslauf
- Ringsum 15° Auslenkung des Gewindebohrers möglich
- Einfache Handhabung
- Stabile Konstruktion, alle Bauteile aus Metall
- Alle Verschleißteile sind gehärtet
A03
GSF ohne Rundkeil
Id.-Nr. Größe Aufnahme Vierkantspann-
weite mm
Für Gewinde-
bohrer
Außen-Ø
mm
Länge
mm
Schlüssel Backen-Satz
319605 9 B10 3-9 M 3,5-14 28 73 026416 309341
303081 9 B12 3-9 M 3,5-14 28 73 026416 309341
A03
GSF mit Rundkeil zur zusätzlichen Kegelsicherung
Id.-Nr. Größe Aufnahme Vierkantspann-
weite mm
Für Gewinde-
bohrer
Außen-Ø
mm
Länge
mm
Schlüssel Backen-Satz
307158 9 B12 3-9 M 3,5-14 28 73 026416 309341
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1023
Kegeldorne KD
Kegeldorne für Bohrfutter
Kegeldorne KD
A04
Kegeldorne mit Bohrfutterkegel DIN 238 ganz gehärtet und geschliffen
Id.-Nr. Morsekegel
DIN 228 B
Bohrfutter-
Kegel
L
mm
A
mm
C
mm
E
mm
G
mm
H
mm
Gewicht
ca. g
014897 1 B10 86 62 12,065 14,5 10,095 9,4 55
014898 1 B12 89 62 12,065 18,5 12,065 11,1 65
014899 1 B16 97 62 12,065 24 15,733 14,5 90
014900 1 B18 106 62 12,065 32 17,78 16,2 110
0187551) 1 B18 97 62 12,065 25 17,431 16,2 95
014904 2 B10 103,5 75 17,78 14,5 10,095 9,4 130
014905 2 B12 106,5 75 17,78 18,5 12,065 11,1 135
014906 2 B16 110,5 75 17,78 24 15,733 14,5 160
014907 2 B18 117,5 75 17,78 32 17,78 16,2 180
0187561) 2 B18 108,5 75 17,78 25 17,431 16,2 165
014908 2 B22 128,5 75 17,78 40,5 21,793 19,8 245
014911 3 B12 125 94 23,825 18,5 12,065 11,1 280
014912 3 B16 134 94 23,825 24 15,733 14,5 310
014913 3 B18 141 94 23,825 32 17,78 16,2 320
0187571) 3 B18 132 94 23,825 25 17,431 16,2 320
014914 3 B22 147 94 23,825 40,5 21,793 19,8 390
014915 3 B24 158 94 23,825 50,5 23,825 21,3 440
014916 4 B16 159 117,5 31,267 24 15,733 14,5 625
014917 4 B18 168 117,5 31,267 32 17,78 16,2 660
0187581) 4 B18 159 117,5 31,267 25 17,431 16,2 640
014918 4 B22 176 117,5 31,267 40,5 21,793 19,8 715
014919 4 B24 185 117,5 31,267 50,5 23,825 21,3 770
014920 5 B16 196 149,5 44,399 24 15,733 14,5 1600
014921 5 B18 204,5 149,5 44,399 32 17,78 16,2 1600
0187591) 5 B18 195,5 149,5 44,399 25 17,431 16,2 1560
014922 5 B22 213,5 149,5 44,399 40,5 21,793 19,8 1650
014923 5 B24 224,5 149,5 44,399 50,5 23,825 21,3 1700
1) Für SUPRA und SPIRO mit verkürztem Aufnahmekegel
Kegeldorne mit Anzugsgewinde (Typ 238) oder mit zylindrischem Schaft (Typ 237) auf Anfrage
A04
Kegeldorne mit Jacobs - Bohrfutterkegel ganz gehärtet und geschliffen
Id.-Nr. Morsekegel
DIN 228 B
Bohrfutter-
Kegel
L
mm
A
mm
C
mm
E
mm
G
mm
H
mm
Gewicht
ca. g
014970 1 J1 86,5 62 12,065 16,7 9,754 8,5 50
014971 1 J2 92 62 12,065 22,2 14,199 12,4 70
014972 1 J3 101 62 12,065 31 20,599 19 50
014974 1 J6 95 62 12,065 25,4 17,17 15,9 50
014976 2 J1 101 75 17,78 16,7 9,754 8,5 130
014977 2 J2 106,5 75 17,78 22,2 14,199 12,4 160
014978 2 J3 115,5 75 17,78 31 20,599 19 200
014980 2 J33 109,5 75 17,78 25,4 15,85 14,2 160
014981 2 J6 109,5 75 17,78 25,4 17,17 15,9 165
014983 3 J2 126 94 23,825 22,2 14,199 12,4 310
014984 3 J3 135 94 23,825 31 20,599 19 350
014987 3 J33 129 94 23,825 25,4 15,85 14,2 310
014988 3 J6 129 94 23,825 25,4 17,17 15,9 310
014991 4 J3 161 117,5 31,267 31 20,599 19 475
014995 4 J6 155 117,5 31,267 25,4 17,17 15,9 620
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1024
Reduzierhülsen RH
Reduzierhülsen
Reduzierhülsen RH
A05
Genauigkeitsausführung DIN 2185 ganz gehärtet, innen und außen geschliffen
Id.-Nr. Kegel außen MK Kegel innen MK L
mm
Gewicht
ca. g
017017 108030
017018 219295
017019 3199250
017020 3 2 112 190
017021 4 1 124 550
017022 4 2 124 480
017023 4 3 140 360
017024 5 1 156 1700
017025 5 2 156 1520
017026 5 3 156 1360
017027 5 4 171 950
017028 6 2 218 4300
017029 6 3 218 4100
017030 6 4 218 3600
017031 6 5 218 2550
A05
Austreiber
Id.-Nr. für MK Länge
mm
Gewicht
g
017075 09014
017076 1+2 140 70
017077 3 190 150
017078 4 225 310
017079 5+6 265 650
A05
Austreiber für Einhandbedienung
Id.-Nr. für MK Länge
mm
Gewicht
g
317236 1-3 320 320
317258 4-6 380 520
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1025
Verlängerungshülsen
VLH
Verlängerungshülsen
Verlängerungshülsen VLH
A05
Präzisions-Ausführung DIN 2187 ganz gehärtet, innen und außen geschliffen
Id.-Nr. Kegel außen MK Kegel innen MK D
mm
L1
mm
L2
mm
Gewicht
ca. g
029122 1 1 20 145 83 190
029123 1 2 30 160 98 340
029124 2 1 20 160 85 250
029125 2 2 30 175 100 400
029126 2 3 36 196 121 840
029127 3 1 20 175 81 400
029128 3 2 30 194 100 550
029129 3 3 36 215 121 1000
029130 3 4 48 240 146 1500
029131 4 1 20 200 82,5 800
029132 4 2 30 215 97,5 850
029133 4 3 36 240 122,5 1300
029134 4 4 48 265 147,5 1900
029135 4 5 63 300 182,5 3310
029136 5 1 20 232 82,5 1800
029137 5 2 30 247 97,5 1900
029138 5 3 36 268 118,5 2150
029139 5 4 48 300 150,5 2750
029140 5 5 63 335 185,5 4200
029141 6 4 48 355 145 5420
029142 6 5 63 390 180 6750
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1026
Bohrer- und Reibah-
len-Verlängerung BV
Bohrer- und Reibahlen-Verlängerung
Bohrer- und Reibahlen-Verlängerung BV
A05
Präzisions-Ausführung ganz gehärtet, innen und außen geschliffen
Id.-Nr. Kegel außen MK Kegel innen MK D
mm
L1
mm
L2
mm
Gewicht
ca. g
029143 1 1 20 200 138 250
029144 1 1 20 250 188 375
029145 1 1 20 300 238 500
029146 1 1 20 350 288 625
029147 1 1 20 400 338 750
029148 1 1 20 450 388 875
029149 1 1 20 500 438 1000
029150 2 2 25 200 125 430
029151 2 2 25 250 175 625
029152 2 2 25 300 225 820
029153 2 2 25 350 275 1015
029154 2 2 25 400 325 1200
029155 2 2 25 450 375 1400
029156 2 2 25 500 425 1600
029157 2 2 25 600 525 1800
029158 3 3 32 250 156 1000
029159 3 3 32 300 206 1300
029160 3 3 32 350 256 1550
029161 3 3 32 400 306 1850
029162 3 3 32 450 356 2100
029163 3 3 32 500 406 2400
029164 3 3 32 600 506 2700
029165 4 4 40 300 182,5 1650
029166 4 4 40 350 232,5 2150
029167 4 4 40 400 282,5 2650
029168 4 4 40 450 332,5 3100
029169 4 4 40 500 382,5 3600
029170 4 4 40 600 482,5 4200
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1027
Notizen
Notizen
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Die Schaltzentrale:
Unser Stammwerk in
Sontheim/Brenz
Sontheim I Am Verwaltungssitz in Sontheim werden sämtliche nationalen und inter nationalen Aktivitäten geplant und
koordiniert. Durch die ausge zeichnete Infrastruktur und die vorhandenen Transportwege ist dieser Standort ideal für ein
Unternehmen, welches ebenso auf perfekte Produkt qualität wie auch auf höchste Flexibilität setzt. Zudem bietet die
Region rund um Sontheim eine weitere wichtige Grundlage für den Erfolg unseres Unternehmens: Sie ist reich an quali-
tätsbewussten und moti vierten Mitarbeitern, so dass wir auf die Heraus forderungen der Zukunft bestens vorbereitet sind.
Das Stammwerk vereint auf einzigartige Weise Massenfertigung, Serienfertigung und kundenspezifische Einzel fertigung
unter einem Dach.
In Sontheim an der Brenz befindet sich das Stammwerk von RÖHM. In der hochmodernen 41.000
qm umfassenden Fertigungsstätte wurden optimale Voraussetzungen geschaffen, um die enorme
Bandbreite an anspruchsvollen Konstruktions- und Produktionsaufgaben in Zukunft noch besser,
schneller und effizienter zu lösen.
Sontheim/Brenz
Wichtige Standorte
für das Unternehmen:
Dillingen und St. Georgen
Dillingen/Donau St. Georgen
Mit dem starken Wachstum der RÖHM Gruppe sind selbstverständlich auch höhere Anforderun-
gen an die Entwicklungs- und Produktionskapazitäten verbunden. Mit den beiden Standorten
Dillingen und St. Georgen können heutige und zukünftige Bedürfnisse abgedeckt werden.
Werk Dillingen/Donau | Bereits 1953 wird in Dillingen/Donau
dieses Zweigwerk der RÖHM Gruppe in Betrieb genommen.
Aufgrund der äußerst positiven Entwicklung wird immer wieder
erweitert und modernisiert. 1982 und 1991 werden deshalb
neue, moderne Produktionsanlagen errichtet. Im Jahre 2007
baut RÖHM eine neue Fertigungshalle für zwei Portal-Dreh-
und Fräsmaschinen. Somit lassen sich Werkstücke bis 4 m
bearbeiten, was RÖHM auch in Zukunft eine führende Markt-
position sichern wird. Hier konstruieren und fertigen mehr als
300 Mitarbeiter überwiegend Drehfutter, Maschinenschraub-
stöcke, Greiftechnik und Sonderspannmittel für Dreh- und
Fräsmaschinen sowie für Bearbeitungszentren.
Ingenieur- und Verkaufsbüro St. Georgen | Eine
kleine und feine Hightechschmiede ist das Ingenieur-
und Verkaufsbüro St. Georgen. Hier werden neben
Standard spanndornen maßgeschneiderte Lösungen
für die ver schiedensten Anforderungen gefertigt. Zum
Spannen von Werkstücken in der Bohrung oder
Innenkontur hält RÖHM für seine Kunden mechanische
oder kraftbetätigte Hülsenspanndorne, Gleitbacken-
spanndorne und hydraulische Dehndorne bereit.
Immer in der Nähe der Kunden.
Mit Standorten rund um den Globus.
Kundenorientierung ist bei RÖHM keine Frage von Marketing, sondern der Haltung. Zur Kundennähe zählt für uns der
intensive Dialog mit unseren Partnern ebenso wie die direkte Präsenz auf den wichtigsten Märkten der Welt.
Deutschland:
RÖHM GmbH
Heinrich-Röhm-Straße 50
89567 Sontheim/Brenz
Tel 0049 73 25 – 16 0
Fax 0049 73 25 – 16 510
info@roehm.biz
www.roehm.biz
RÖHM GmbH
Röhmstraße 6
89407 Dillingen
Tel 0049 90 71 – 5 08-0
Fax 0049 90 71 – 5 08-174
infodlg@roehm.biz
RÖHM GmbH
Feldbergstr. 5
78112 St. Georgen
Tel 0049 – 77 24 – 94 68 12
Fax 0049 – 77 24 – 51 89
Mobil 0152 – 22 88 70 50
stg.info@roehm.biz
Brasilien:
RÖHM IND. E COM. DE
FERRAMENTAS DE FIXAÇÃO LTDA.
Rod. Raposo Tavares, Km 14 - Bloco A
2º andar - sala 2 - CEP 05576-100
São Paulo
Tel 0055 – 11 – 37 32 22 22
Fax 0055 – 11 – 37 35 30 97
vendas@rohm.com.br
www.br.roehm.biz
China:
ROEHM China Co., Ltd.
Room 702, Building 24,
No. 518 Xinzhuan Road,
Songjiang District,
201612 Shanghai
Tel 0086 – 21 – 37 70 53 95
Fax 0086 – 21 – 37 70 53 76
roehmcn@roehm.biz
ROEHM WEIDA MACHINERY
(Shandong) Co. Ltd. (Joint Venture)
ADD: 2 Zhonghan Road
Manshan Town Wendeng Shandong
China 264414
Tel 0086 – 631 – 8 54 99 86
Fax 0086 – 631 – 8 54 50 18
lts@weidapeacock.com
Frankreich:
RÖHM S. A. R. L.
325 rue Paul Langevin
BP 90204
F-60744 Saint Maximin cedex
Tel 0033 – 344 64 10 00
Fax 0033 – 344 64 00 68
fr.roehm@roehm.biz
www.rohm.fr
Großbritannien:
ROHM (Great Britain) LTD.
Unit 12 the ashway centre
Elm cresent Kingston-upon-Thames
Surrey KT 2 6 HH
Tel 0044 – 20 85 49 66 47
Fax 0044 – 20 85 41 17 83
rohmgb@roehm.biz
www.uk.roehm.biz
Italien:
RÖHM Italia S. R. L.
Via Reiss Romoli 17-19
20019 Settimo Milanese (MI)
Palazzo Rothenberger
Tel 0039 – 02 – 92 10 35 31
Fax 0039 – 02 – 92 10 17 53
rohmitalia@roehm.biz
www.roehm-italia.it
Mexiko:
RÖHM Products México S. de R.L.
Emilio Garza Meléndez #6606
Col. Campestre Mederos
Monterrey, N.L., México, C.P. 64970
Tel 0052 81 – 9627 – 0686
info@rohm-products.com
Schweiz:
RÖHM Spanntechnik AG
Feldstraße 39, 3360 Herzogenbuchsee
Tel 0041 – 629 56 30 20
Fax 0041 – 629 56 30 29
roehmch@roehm-spanntechnik.ch
www.ch.roehm.biz
Singapur:
RÖHM Asia Pacific Pte. Ltd.
8 Ubi Road 2
#07-10 Zervex
Singapore 408538
Tel 0065 – 64 43 77 48
Mobil 0065 – 83 28 89 80
info@sg.roehm.biz
www.sg.roehm.biz
Slowakei:
RÖHM SLOVAKIA S.R.O.
Partizanska 73
95701 Banovce nad Bebravou
Slovakia
Tel 00421 – 3 87 60 02 22
Fax 00421 – 3 87 60 02 24
Mobil 00421 – 9 14 12 29 32
info@roehm.sk
Spanien + Portugal:
RÖHM Iberica S. A.
C/Rejas, No. 9 Nave 11 D
28022 Madrid
Tel 0034 – 91 – 3 13 57 90
Fax 0034 – 91 – 3 13 57 93
rohmiberica@roehm.biz
www.roehm-iberica.es
Taiwan:
Röhm Taiwan Office
3F-3, No3 lane 2
1th Road Taichung industrial Park
Xitun District
Taichung Taiwan
Tel 00886 – 4 23593626
Fax 00886 – 975 105 983
USA:
ROHM Products of America
2500 Northlake Drive
30024 Suwanee, GA
Tel 001 – 770 – 963 – 8440
Fax 001 – 770 – 963 – 8407
rohmusa@roehm.biz
www.us.roehm.biz
Polen:
RÖHM Polska Sp. z o.o.
Aleje Jerozolimskie 424A
05-800 Pruszków
Tel 0048 – 22 – 759 – 59 90
Fax 0048 – 22 – 759 – 59 99
roehmpolska@roehm.biz
Ungarn:
RÖHM Hungaria Kft.
Gyár u. 2. (BITEP Ipari Park)
H-2040 Budaörs
Tel 0036 – 209 – 324 597
jozsef.alker@roehm.biz
Präsenz auf allen Kontinenten von A wie
Australien bis V wie Vietnam. Die
Kontaktdaten der weltweiten Vertretungen
erhalten Sie unter www.roehm.biz.
Ihr Kontakt zu RÖHM
Produktions- und Vertriebsstandorte
(Greiftechnik)
Sempress Canada Inc.
L5L 5Y6 Mississauga, Ontario
Tel 001 905 606 2324
Fax 001 905 606 2544
sempress@sempress.ca
www.sempress.ca
Kolumbien:
Imocom S. A.
Apartado Aereo 12287, Bogota D. E. 6
Tel 00 57-1 / 2 62 38 00
Fax 00 57-1 / 2 62 49 82
imocom@imocom.com.co
Kroatien:
Elaphusa d.o.o
Augusta Piazze 9
10000 Zagreb (Kroatien)
Tel 00 38 / 5 13 69 51 38
Fax 00 38 / 5 13 63 95 30
kruhek@zg.t-com.hr
PFEIFER - TTI D.O.O.
40000 Cakovec, Kroatien
Tel 00 385-9/ 83 03 52 2
Fax 00 385-1/ 36 39 53 0
marijan.pfeifer@pfeifer-tti.hr
Lettland:
RÖHM GmbH
Heinrich-Röhm-Straße 50
89567 Sontheim/Brenz
Tel 0049 73 25 – 16 0
Fax 0049 73 25 – 16 510
info@roehm.biz
www.roehm.biz
Luxemburg:
RÖHM S.A.R.L.
325 rue Paul Langevin
60740 St. Maximin, FRANKREICH
Tel 00 33 / 3 44 64 10 00
Fax 00 33 / 3 44 64 00 68
fr.roehm@roehm.biz
Malaysia:
RÖHM Asia Pacific Pte. Ltd.
8 Ubi Road 2
#07-10 Zervex
Singapore 408538
Tel 0065 – 64 43 77 48
Mobil 0065 – 83 28 89 80
info@sg.roehm.biz
www.sg.roehm.biz
YOMAX SDN BHD
Tel. 00 604 643 8740
bbtan@yomax.com.my
Marokko:
RÖHM S.A.R.L.
325, rue Paul Langevin
60740 St. Maximin, FRANKREICH
Tel 0033 / 344 64 10 00
Fax 0033 / 34 64 00 68
fr.roehm@roehm.biz
www.rohm.fr
Mazedonien:
G.T.M.Co. d.o.o. Export - Import
Autoput Bg - Zg br. 22
11080 Beograd, Srbija i Crna Gora
Tel 00 381 / 1 13 14 90 24
Fax 00 381 / 1 13 14 90 21
vladimir.rackovic@gtmco.rs
Neuseeland:
RÖHM Asia Pacific Pte. Ltd.
8 Ubi Road 2
#07-10 Zervex
Singapore 408538
Tel 0065 – 64 43 77 48
Mobil 0065 – 83 28 89 80
info@sg.roehm.biz
www.sg.roehm.biz
Trade Tools Ltd
23 Olive Road, Penrose
PO Box 112114
Auckland 1642, New Zealand
Tel 0064 9 525 88 82
sales@tradetools.co.nz
Ägypten:
Dirk Jaegemann Trade Agency
GmbH&Co.KG
28279 Bremen
Tel 0049 / 42 18 39 21 30
Fax 00 49 / 42 18 39 89 21
info@djta.de
Algerien:
RÖHM S.A.R.L.
325, rue Paul Langevin
60740 St. Maximin, FRANKREICH
Tel 0033 / 344 64 10 00
Fax 0033 / 34 64 00 68
fr.roehm@roehm.biz
www.rohm.fr
Argentinien:
Himaq S.R.L.,
Venezuela 3652,
1603 Villa Martelli
Prov. Buenos Aires
Tel 00 541 / 147 093 505,
Fax 00 541 / 147 093 472
himaq@himaq.com.ar
Australien:
RÖHM Asia Pacific Pte. Ltd.
8 Ubi Road 2
#07-10 Zervex
Singapore 408538
Tel 0065 – 64 43 77 48
Mobil 0065 – 83 28 89 80
info@sg.roehm.biz
www.sg.roehm.biz
FISHER LAMCO PTY LTD
Tel 00 61 / 2 4968 7200
mark.hughes@sherlamco.com.au
Belgien:
RÖHM S.A.R.L.
325, rue Paul Langevin
60740 St. Maximin, FRANKREICH
Tel 0032 495 72 73 99
Fax 0032 42 86 69 48
frederik.hamels@roehm.biz
www.rohm.fr
BELTRACY
Bergensesteenweg 189
1600 Sint-Pieters-Leeuw
BELGIEN
Tel. 00 32 / 25 43 68 90
Fax 00 32 / 25 38 59 10
info@beltracy.be
www.beltracy.be
Bosnien-Herzegowina:
Elaphusa d.o.o
Augusta Piazze 9
10000 Zagreb (Kroatien)
Tel 00 38 / 5 13 69 51 38
Fax 00 38 / 5 13 63 95 30
kruhek@zg.t-com.hr
Chile:
Robert Kralemann
SERVICOMP Ltda.
Av. Departamental 1595
La Florida - Santiago
Tel 00 56 / 2 / 8 89 47 00
rkralemann@gmail.com
Costa Rica:
Servicios Centroamericanos, S.A.
625 Mts. Este del Parque de Tibás,
frente a Autos La Florida, San José, Costa Rica
P.O. Box : 4711-1000 San José, Costa Rica
Tel 00 506 / 2 40 11 11
Fax 00 506 /2 40 22 22
sercensa@sercensa.com
Dänemark:
RÖHM Værktoj A. S.
Gunnekær 2,
2610 Rødovre
Tel 0045 – 36 – 41 22 66
Fax 0045 – 36 – 41 44 72
info@roehm.dk
www.roehm.dk
Ecuador:
Inocencio Ferreira Alexandre
Duran, Ecuador
Tel 00 593 - 4 / 2807323
Fax 00 593 - 4 / 2807799
inocencioferreira@gmail.com
Verkaufs- und Fachberater in
Deutschland
Baden-Württemberg:
Thomas Haas
Tel. 0 77 25 / 91 48 95
Mobil 0152 / 22 88 71 20
thomas.haas@roehm.biz
Dominik Gotthelf
Mobil 0152 / 22 88 70 93
dominik.gotthelf@roehm.biz
Werner Schmautz
Tel. 0 78 02 / 98 27 51
Mobil 0152 / 22 88 70 23
werner.schmautz@roehm.biz
Richard Sedlak
Tel. 0 70 21 / 94 98 970
Mobil 0152 / 22 88 70 30
richard.sedlak@roehm.biz
Baden-Württemberg /
Rheinland-Pfalz / Saarland:
Michael Schmitz
Tel. 00 33 3 88 72 04 03
Mobil 0152 / 22 88 70 18
michael.schmitz@roehm.biz
Baden-Württemberg / Bayern:
Jochen Staudenmaier
Mobil 0152 / 22 88 71 68
jochen.staudenmaier@roehm.biz
Bayern:
Jan Birkholz
Mobil 0152 / 22 88 70 14
jan.birkholz@roehm.biz
Gerhard Häutle
Tel. 0 90 71 / 7 29 93 22
Mobil 0152 / 22 88 70 15
gerhard.haeutle@roehm.biz
Christian Heigl
Mobil 0152 / 22 88 70 26
christian.heigl@roehm.biz
Bayern / Thüringen:
Steffen Blatz
Mobil 0152 / 22 88 70 16
steffen.blatz@roehm.biz
Nordrhein-Westfalen /
Rheinland-Pfalz
Ralf Schnichels
Tel. 0 21 52 / 8 97 35 47
Mobil 0152 / 22 88 70 25
ralf.schnichels@roehm.biz
Nordrhein-Westfalen:
Friedhelm Schneider
Tel. 0 27 62 / 49 07 28
Mobil 0152 / 22 88 70 17
friedhelm.schneider@roehm.biz
Nordrhein-Westfalen /
Niedersachsen
Thorsten Nolte
Tel. 0 27 21 / 12 01 82
Mobil 0152 / 22 88 70 31
thorsten.nolte@roehm.biz
Niedersachsen / Sachen
Susanne Bormann
Mobil 0152 / 22 88 70 88
susanne.bormann@roehm.biz
Berlin, Mecklenburg-Vorpommern,
Brandenburg, Sachsen-Anhalt:
Hendrik Seifert
Tel. 0 30 / 70 07 24 59
Mobil 0152 / 22 88 70 32
hendrik.seifert@roehm.biz
Hessen:
Klaus Dieter Hofmann
Tel. 0 64 06 / 90 67 40
Mobil 0152 / 22 88 70 29
k.d.hofmann@roehm.biz
Hamburg / Bremen /
Schleswig-Holstein /
Niedersachen:
René de Jong
Tel. 0031 6 24 11 88 84
Mobil 0152 / 22 88 71 53
rene.dejong@roehm.biz
Vertretungen/Händler weltweit
Finnland:
(Spanntechnik - manuell)
Teräskonttori Oy,
Muuntotie 3,
1510 Vantaa
Tel 00 358 / 10 219 22 00
Fax 00 358 / 10 219 22 45
info@teraskonttori.
Oy Interi Ltd.
Teollisuuskatu 35-39 LH4
20520 Turku, Y-tunnus 2374026-3
Tel 00 358 / 2 01 47 45 00
Fax 00 358 / 2 01 47 45 01
info@interi.com
Griechenland:
Stefanos Papadopoulos
Kisiasstr. 15, 54655 Thessaloniki
Tel 00 30 / 23 10-48 87 58
Fax 00 30 / 23 10-48 87 53
ST-papas@otenet.gr
Indien:
Röhm Clamping Technologies Pvt. Ltd.
No.14A-1, Belmar Industrial Estate,
Nagasandra Post, (Off Andrahalli Main Road)
Bangalore-560 073, Karnataka
Tel : 0091-80-28372233
kthomas_64@yahoo.com
Indonesien:
RÖHM Asia Pacific Pte. Ltd.
8 Ubi Road 2
#07-10 Zervex
Singapore 408538
Tel 0065 – 64 43 77 48
Mobil 0065 – 83 28 89 80
info@sg.roehm.biz
www.sg.roehm.biz
Iran:
Sakht Abzar Pars Co. (SAP)
No. 19/4 Saeb Tabrizi St.,
North Abbas Shirazi Ave,
Molla Sadra Ave., Tehran post code 19917
Tel. 00 98 / 21 / 88 03 18 88
Fax 00 98 / 21 / 88 03 77 33
sales@sap-iran.com
Irland:
ROHM (Great Britain) LTD.
Unit 12 the ashway centre
Elm cresent Kingston-upon-Thames
Surrey KT 2 6 HH
Tel 0044 - 20 85 49 66 47
Fax 0044 - 20 85 41 17 83
rohmgb@roehm.biz
www.uk.roehm.biz
Island:
Fossberg Ltd.
Dugguvogi 6, 104 Reykjavik
Tel. 00 354 / 57 57 606
E-mail: fossberg@fossberg.is
Israel:
ETMOS Tool Distributing Co. Ltd.
34 HAHOFER ST., 5811702 Holon
Tel. 00 972 - 3 / 55 81 933
Fax 00 972 - 3 / 55 81 934
etmos@etmos.co.il
Japan:
RÖHM Asia Pacific Pte. Ltd.
8 Ubi Road 2
#07-10 Zervex
Singapore 408538
Tel 0065 – 64 43 77 48
Mobil 0065 – 83 28 89 80
info@sg.roehm.biz
www.sg.roehm.biz
Takeda Trade Co., Ltd.
NAKANOSHIMA DAI-BUILDING 603, 3-3-23,
NAKANOSHIMA, KITA-KU
530-6106 OSAKA
Tel. 00 81 3 6806 0757
hata@takeda-trade.co.jp
Kanada:
ROHM Products of America
2500 Northlake Drive, 30024 Suwanee, GA
Tel 001 – 770 - 963 - 8440
Fax 001 – 770 - 963 - 8407
rohmusa@roehm.biz
www.us.roehm.biz
Vertretungen/Händler weltweit
Niederlande:
(Spanntechnik - manuell)
Boorwerk B.V.,
Flevolaan 52 A,
Industrieterrian Noord
1382 JZ Weesp
Tel 00 31 / 294 / 43 20 50
Fax 00 31 / 294 / 43 21 52
mail@boorwerk.nl
(Spanntechnik - kraftbetätigt)
RÖHM S. A. R. L.
325 rue Paul Langevin
BP 90204
F-60744 Saint Maximin cedex
Tel 0033 – 344 64 10 00
Fax 0033 – 344 64 00 68
fr.roehm@roehm.biz
www.rohm.fr
Norwegen:
Ing. Yngve Ege A/S
Ryenstubben 5
0679 Oslo 11
Tel 00 47 / 23 24 10 00
Fax 00 47 / 23 24 1001
ege@ege.no
Österreich:
Richard Schörkhuber
Lichtenhof 2 b
8511 St. Stefan ob Stainz
Tel 00 43 / 34 63 / 8 15 10
Fax 00 43 / 34 63 / 8 15 60
Mobil 00 43 / 664 / 9 23 77 10
richard.schoerkhuber@roehm.biz
Schachermayer GmbH,
Schachermayer Str. 2
Postfach 3000, 4021 Linz
Tel 00 43 / 732 / 65 99-0
Fax 00 43 /732 / 65 99 14 44
maschinenmetall@schachermayer.at
Lackner u. Urnitsch GmbH
Bahnhofgürtel 37, 8020 Graz
Tel 00 43 / 316 / 71 14 80-0
Fax 00 43 / 316 / 71 14 80 39
lackner@urnitsch.at
Haberkorn Ulmer GmbH
Hohe Brücke, 6961 Wolfurt
Tel 00 43 / 55 74 / 69 5-0
Fax 00 43 / 55 74 / 69 5-99
nfo.wolfurt@haberkorn.com
Metzler GmbH u. Co. KG
Oberer Paspelsweg 6-8, 6830 Rankweil
Tel. 00 43 / 55 22 / 7 79 63 - 0
Fax 00 43 / 55 22 / 7 79 63 - 6
ofce@metzler.at
Peru:
Sucesión Carlos Kaufmann
Lima 27 San Isidro, Peru
Tel 00 51-14 / 228631
Fax 00 51-14 / 424130
kaufmann@terra.com.pe
Philippinen:
RÖHM Asia Pacific Pte. Ltd.
8 Ubi Road 2
#07-10 Zervex
Singapore 408538
Tel 0065 – 64 43 77 48
Mobil 0065 – 83 28 89 80
info@sg.roehm.biz
www.sg.roehm.biz
Portugal:
RÖHM Iberica S. A.
C/Rejas, No. 9 Nave 11 D
28022 Madrid
Tel 0034 / 91 / 3 13 57 90
Fax 0034 / 91 / 3 13 57 93
rohmiberica@roehm.biz
www.rohm-iberica.es
Rumänien:
KSN Technik Srl
Str. Tabacarilor 15B/103
400139 CLUJ-NAPOCA, Rumänien
Tel 00 40 / 264 / 449 - 533
Fax 00 40 / 264 / 449 - 533
ofce@ksntechnik.ro
Russland:
Promintech Zoo
Leninsky PR.151, OF.432
196247 St. Petersburg
Russische Foed.
Tel 007 812 703 7418
007 812 718 8255
niktechnika@prominteh.ru
OOO TORENCO
456318 Miass Chelyabinsk Region,
Russland
Tel 007 / 951 815 - 8004
Torenco2010@mail.ru
OOO T.W.L -Group
Kosmonawta wolkowa 5, stroenie 1,
127299 Moscow, Russia
Tel 007 / 495 / 5 04 72 39
007 / 903 / 1 03 29 02
Fax 007 / 495 / 9 26 95 39
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Saudi-Arabien, VAE, Bahrain,
Kuwait, Oman, Quatar, Kasachstan, Liba-
non, Bahrain:
RÖHM Asia Pacific Pte. Ltd.
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#07-10 Zervex
Singapore 408538
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Schweden:
(Spanntechnik - kraftbetätigt)
Techpoint Systemteknik AB
Nyponvaegen 4
19144 Sollentuna
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Fax 00 46 / 86 23 13 45
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(Spanntechnik - manuell)
Luna AB
Sandbergsvägen 3,
44180 Alingsâs
Tel. 00 46 / 322 60 60 00
Fax 00 46 / 322 60 62 03
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(Greiftechnik)
Robot System Products AB
Isolatorvägen 4,
72137 Västeras
Tel 00 46 021 816 603
Fax 00 46 021 816 601
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Serbien-Montenegro:
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Singapur:
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#04-04/05 Unity Centre,
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Singapore 629237
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Slowenien:
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Augusta Piazze 9
10000 Zagreb (Kroatien)
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ZASTOPANJE, D.O.O.
Bratislavka 5
1000 Ljubljana
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Südafrika:
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1460 Boksburg, Gauteng
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P.O. Box 3989
Vanderbijlpark 1900, Gauteng
South Africa
Tel 0027 016 931 1266
Fax 0027 016 931 1269
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Süd-Korea:
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CHEONG DO TRADING CO., LTD.
NO. 7, GUL STREET 4, SINGAPORE 629237
Tel 0082 2 26 78 41 55
Fax 0082 2 26 72 54 83
cdmt@chol.com
ENT Co., Ltd.
Zip code 15090
42-404, 204, Gongdan 1-daero, Siheung-si,
Gyeonggi-do, Korea
Tel 0082 31 430 67 89
roehm1909@gmail.com
Thailand:
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42-404-204, GONGDAN 1-DAERO,
SIHEUNG-SI, GYEONGGI-DO, SEOUL
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Tschechien:
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Partizanska 73
95701 Banovce nad Bebravou
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Jiráskova 551
76824 Hulin
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Tunesien:
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325 rue Paul Langevin
60740 St. Maximin, FRANKREICH
Tel. 00 33 / 3 44 64 10 00
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Yumak Sok. No: 3/A1
34457 SARIYER – ISTANBUL
Tel. 00 90 / 212 / 2 99 61 84
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Ukraine:
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Ungarn:
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Koebanyai ut. 47/B, H-1101 Budapest
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Caracas 1010-A / Venezuela
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Fax 00 58 / 212 / 54 19 449
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Maquinaria Diekmann S.A.
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Tel 00 58 / 212 / 633 62 30
Fax 00 58 / 212 / 633 22 62 oder
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HIEP MINH PHAT TRADING CO LTD
Tel 0084 8 542 70 442
lequochiep@hiepminhphat.com.vn
§ 1 Angebot, Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von un-
seren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei
denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbe-
dingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von un-
seren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an
den Käufer vorbehaltlos ausführen.
2. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber einem Unternehmer im Sinne
von § 14 BGB.
3. Vorrangig zu diesen Verkaufsbedingungen gelten unsere Allgemeinen Service Be-
dingungen in der jeweils gültigen Version in Fällen, die das Serviceangebot der RÖHM
GmbH umfassen.
4. Unsere Angebote sind stets als invitatio ad offerendum zu versehen und daher frei-
bleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag
kommt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung und entsprechend deren Inhalt und
– wenn eine schriftliche Bestätigung fehlt - durch Leistung/Lieferung zustande. Erfolgt
ohne eine Bestätigung unverzüglich Lieferung/Leistung, so gilt die Rechnung gleichzei-
tig als Auftragsbestätigung.
5. Kosten für die Herstellung von Zeichnungen für Sonderkonstruktionen sind vom
Besteller zu tragen, sofern das Angebot aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten
sind, nicht zu einem Auftrag führt.
6. Alle Angaben über Gewichte, Abmessungen, Leistungen, und technische Daten, die
in unseren Drucksachen, Katalogen, Preislisten oder in anderen Vertragsunterlagen ent-
halten sind, dienen lediglich Informationszwecken und sind nur
verbindlich, soweit sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
sind.
7. Wir behalten uns Konstruktions- und Formänderungen des Vertragsgegenstandes
vor, sofern dieser dadurch für den Besteller keine unzumutbaren Änderungen erfährt.
8. Die Dokumentation besteht aus der Zusammenstellungszeichnung, der Stückliste
mit Kennzeichnung der Verschleiß- und Ersatzteile, sowie auf Anforderung einer Monta-
geanleitung. Jeweils in Deutsch und/oder auf Anforderung in Englisch. Diese kostenlose
Dokumentation wird in digitaler Form geliefert. Für Zeichnungen, Stücklisten und Texte
gilt das Format PDF. Ein darüber hinausgehender Dokumentationsumfang ist kosten-
pichtig bzw. bedarf besonderer Vereinbarung. Die Unterlagen dürfen nicht ohne unsere
vorherige schriftliche Ermächtigung ganz oder teilweise vervielfältigt, Dritten zugänglich
gemacht oder außerhalb des Zwecks, zu dem sie dem Kunden übergeben wurden,
verwendet werden.
9. Für Prüfungen, bei denen bestimmte Temperaturen, Zeiten und sonstige Mess- oder
Regelwerte gelten sollen, müssen vor Lieferbeginn die entsprechenden Messmethoden
festgelegt und von beiden Seiten anerkannt werden. Wenn keine Festlegung erfolgt,
gelten die von RÖHM üblicherweise angewandten Messmethoden; diese teilen wir auf
Anfrage mit.
10. Muster werden nur gegen Berechnung und aufgrund gesonderter Beauftragung
geliefert.
11. Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Erfordernis kann nicht mündlich verzichtet wer-
den.
12. Erteilte Aufträge sind unwiderruich, es sei denn, dass der Lieferer der Aufhebung
schriftlich zugestimmt hat.
13. Bei Exportgeschäften erfolgt die Lieferung zu den auf der Auftragsbestätigung ver-
einbarten Bedingungen, ergänzend gelten die internationalen Regeln für die Auslegung
handelsüblicher Vertragsformen (incoterms 2010 der Internationalen Handelskammer,
jeweils gültiger Stand).
14. Für den RÖHM Onlineshop gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit
den folgenden Ergänzungen:
a) Das Angebot seitens des Kunden ist verbindlich abgegeben, sobald der Kunde durch
die Funktion „Verbindlich bestellen“ die im Warenkorb bendlichen Produkte bestellt.
b) Ein Kauf im Onlineshop ist nur möglich sofern der Kunde unseren AGBs aktiv zu-
stimmt.
c) Fehler und Irrtümer bzgl. Warenverfügbarkeit, Preise und sonstiger Angaben und Da-
ten behalten wir uns vor. Abbildungen im Onlineshop dienen lediglich als Illustration bzw.
Anschauungsmaterial; die Beschreibung ist verbindlich.
d) Ist das vom Kunden bestellte Produkt vorübergehend oder dauerhaft nicht verfügbar,
so wird der Kunde von uns darauf hingewiesen.
15. Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unsere „Produktin-
formationen“, Technischen Merkblätter sowie sonstigen produktspezischen Veröffentli-
chungen. Diese sind stets in ihrer aktuellen Fassung zu beachten.
§ 2 Preise
1. Mangels besonderer schriftlicher Vereinbarungen gelten die Preise in der Bundesre-
publik Deutschland ”Frei Haus” Empfänger zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei Exportgeschäften gilt der Liefergegenstand als ”Ab Werk” verkauft, falls der Vertrag
nichts über die Art des Verkaufs bestimmt. Für Einzelbestellungen unter 150,00 € netto
Warenwert wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 €, unter 50,00 € netto Warenwert
eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 € jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteu-
er berechnet. Dies gilt für Lieferungen ins In- und Ausland. Auf Wunsch des Kunden
kann die Ware gegen eine Logistikgebühr in Höhe von 10,00€ an eine alternative Ver-
sandadresse geliefert werden.
2. Wir weisen darauf hin, dass wir die Versendung nur auf Wunsch des Kunden durch-
führen. Hiervon unbeschadet bleiben die Regelungen gemäß Abschnitt 5.
3. Wir berechnen die bei Vertragsabschluss gültigen Preise, die auf den zu dieser Zeit
gültigen Kostenfaktoren basieren. Sollten zwischen Vertragsabschluss und der verein-
barten Lieferzeit sich diese Kostenfaktoren (insbesondere Material, Löhne, Energie usw.)
ändern, so sind wir berechtigt, eine entsprechende Preisänderung vorzunehmen. Bei
Exportgeschäften hat der Lieferer das Recht, im Falle einer erheblichen Abwertung der
Währung, in welcher der Auftrag abgeschlossen ist, den Vertrag hinsichtlich des noch
nicht abgeschlossenen Teils des Auftrags außerordentlich zu kündigenoder die Preise
dafür dementsprechend anzupassen.
4. Bei Abschluss ab Werk reist die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Bei
allen übrigen Sendungen nden in Bezug auf Versicherung und Gefahrentragung die in
den incoterms 2010, jeweils gültiger Stand, festgelegten Bestimmungen Anwendung.
5. Für Teile/Produkte, die speziell nach den Wünschen des Käufers hergestellt werden,
teilen wir dem Käufer unsere Fertigungsmenge mit. Der Käufer verpichtet sich die ihm
gegenüber bestätigten Mengen abzunehmen.
6. Mehr– und Minderlieferungen bis zu 5 %, bei Sonderwerkzeugen bis zu 10 %, min-
destens jedoch 2 Stück, sind zulässig und begründen keinen Sachmangel. Berechnet
wird die jeweilige Lieferung.
§ 3 Zahlungsbedingungen
1. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug frei Zahlstelle
innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum - auch bei Teillieferungen - zu leisten.
2. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe der von Banken berechneten Kreditko-
sten erhoben, mindestens aber Zinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszins-
satz der EZB.
3. Bei Exportgeschäften sind die Zahlungen entsprechend den vereinbarten Zahlungs-
bedingungen zu leisten.
4. Kosten des Zahlungsverkehrs, insbesondere Bankgebühren von Auslandsüberwei-
sungen an uns, gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers.
§ 4 Lieferzeit
1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferfrist setzt die Abklärung aller technischen
Fragen voraus. Von uns angegebene Liefertermine sind – soweit nicht ausdrücklich als
verbindlich vereinbart oder bezeichnet - unverbindlich und stellen lediglich einen voraus-
sichtlichen Liefertermin dar.
2. Die Einhaltung unserer Lieferverpichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungs-
gemäße Erfüllung der Verpichtungen des Käufers, insbesondere der Einhaltung der
vereinbarten Zahlungsbedingungen, voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages
bleibt vorbehalten. Dieses Recht besteht auch aus nicht voll erfüllten Verpichtungen
aus vorhergehenden Lieferungen.
3. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor
Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigung, Freigaben
u. ä. sowie nicht vor Eingang der vereinbarten Anzahlung.
4. Ist ein verbindlicher Liefertermin vereinbart, so hat der Lieferer auch fristgemäß zu
liefern. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das
Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist, rechtzeitige und richtige
Selbstbelieferung vorbehalten. Ändert der Besteller seine Bestellung hinsichtlich Teilen
der Lieferung, so beginnt die Lieferfrist erst mit der Bestätigung der Änderung neu zu
laufen.
5. Höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder Maßnahmen von Behörden,
gleichgültig aus welchem Grund, die einer Lieferung entgegenstehen, sowie Mangel
an Rohstoffen, an Transportmitteln sowie Diebstahl - auch bei den Vorlieferanten - ent-
binden den Lieferer von der Verpichtung, innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern.
Von dem Eintreten des Ereignisses und von der voraussichtlichen Auswirkungen ist der
Besteller unverzüglich zu benachrichtigen.
6. Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit und in angemessenen Teilen sind zulässig.
7. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erfüllung der Vertragspichten des Bestellers
voraus.
8. Im Falle des Lieferverzugs oder Unmöglichkeit gelten die Regelungen der Ziffer 10.
§ 5 Gefahrenübergang und Entgegennahme
1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über
und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen,
z.B. die Versandkosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen haben.
2. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen
Diebstahl, Bruch–, Transport–, Feuer– und Wasserschäden und sonstige versicherbare
Risiken versichert.
3. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten
hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über;
jedoch sind wir verpichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen
zu bewirken, die dieser verlangt.
4. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen,
vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Abschnitt 8 entgegenzunehmen.
§ 6 Annahmeverzug, Bestellung auf Abruf
1. Nimmt der Besteller den Vertragsgegenstand nicht fristgemäß ab, so sind wir be-
rechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig
darüber zu verfügen und den Besteller mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.
Unberührt davon bleiben unsere Rechte, unter den Voraussetzungen des § 326 BGB
vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Verlangen wir Schadenersatz wegen Nichterfüllung, können wir 40 % des vereinbar-
ten Preises zzgl. Mehrwertsteuer als Entschädigung fordern, es sei denn, der Besteller
beweist einen geringeren Schaden. Wir behalten uns vor, einen höheren tatsächlichen
Schaden geltend zu machen.
2. Bestellungen, die von uns auf Abruf bestätigt werden, müssen - sofern nichts Beson-
deres vereinbart ist - spätestens innerhalb eines Jahres ab Bestelldatum abgenommen
werden. Dasselbe gilt bei Terminrückstellungen oder nachhaltiger ”Auf-Abruf-Stellung”.
Bei Nichtabruf innerhalb der genannten Frist gilt Ziffer 6.1 entsprechend.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben unser Eigentum bis zur
Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden
Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns gegen den Käufer zustehen,
die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, werden wir auf
Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Käufer eine Verpfändung
oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäu-
fern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der
Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass
das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungs-verpich-
tungen erfüllt hat.
3. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter
hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO
erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außer-
gerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für
den uns entstandenen Ausfall.
4. Der Käufer ist verpichtet, die Kaufsache peglich zu behandeln; insbesondere ist
er verpichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer- , Wasser- und Diebstahlschäden
ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten er-
forderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
5. Bei Pichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir zum
Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; der Käufer ist zur Herausgabe verpichtet. Die
Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts erfordert keinen Rücktritt
des Lieferers; in diesen Handlungen oder einer Pfändung der Vorbehaltsware durch uns
liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt.
6. Hat der Käufer die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkauft, so tritt er
uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrags (einschließlich
Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine
Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne
oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt
der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpichten uns jedoch, die Forderung nicht
einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpichtungen aus den vereinnahmten
Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies
jedoch der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen For-
derungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben
macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Ab-
tretung mitteilt.
7. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns
vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes der Kaufsache (Faktura- Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den an-
deren verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbei-
tung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte
Kaufsache.
8. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar
vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wer-
tes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen
vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in
der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als verein-
bart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so
entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
§ 8 Sachmängel
Für Sachmängel haften wir wie folgt:
1. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzu-
bessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die - ohne Rücksicht auf die Betriebs-
dauer - einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des
Gefahrübergangs vorlag.
2. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Die Frist beginnt mit dem Gefahr-
übergang (Ziffer 6).
3. Der Käufer hat Sachmängel uns gegenüber unverzüglich schriftlich zu rügen.
4. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfang zurückgehalten wer-
den, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen.
Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwen-
dungen vom Käufer ersetzt zu verlangen.
5. Zunächst ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist
zu gewähren.
6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer – unbeschadet etwaiger Schadenser-
satzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für ver-
gebliche Aufwendungen kann der Käufer nur verlangen, wenn wir den Mangel aufgrund
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten haben.
7. Mängel bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Be-
schaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher
Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nach-
lässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder
aufgrund besonderer äußerer Einüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausge-
setzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Käufer oder
von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so
begründen diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängel. Gleiches
gilt sofern unsere Vorgaben zur Handhabung und sonstigen Anleitungen nicht beachtet
werden und eine ordnungsgemäße Wartung nicht erfolgt.
8. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Auf-
wendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten, sind ausge-
schlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung
nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden
ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
9. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns bestehen nur insoweit, als
der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinaus-
gehenden Vereinbarungen getroffen hat.
10. Für Schadensersatzansprüche gilt Ziffer 9. Weitergehende oder andere als in dieser
Ziffer oder in Ziffer 9 geregelte Ansprüche wegen eines Sachmangels sind ausgeschlos-
sen.
§ 9 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte, Rechtsmängel
Sofern nichts anderes vereinbart, sind wir verpichtet, die Lieferung lediglich im Land des
Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im folgenden
Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten
durch von uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Käufer be-
rechtigte Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber dem Käufer innerhalb der in Ziffer 8.2
bestimmten Frist wie folgt:
1. Wir werden nach unserer Wahl und auf unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen
entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht ver-
letzt wird, oder austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich,
stehen dem Käufer die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Ersatz für
vergebliche Aufwendungen kann der Käufer nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt. Unsere Picht zur Leistung von Schadensersatz richtet sich
nach Ziffer 10.
2. Die vorstehend genannten Verpichtungen bestehen nur, soweit der Käufer uns über
die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine
Verletzung nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhand-
lungen vorbehalten bleiben. Stellt der Käufer die Nutzung der Lieferung aus schadens-
minderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpichtet, den Dritten darauf
hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsver-
letzung verbunden ist.
3. Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung
zu vertreten hat.
4. Ansprüche des Käufers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverlet-
zung durch spezielle Vorgaben des Käufers, durch eine uns nicht voraussehbare An-
wendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Käufer verändert oder
zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.
5. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Ziffer 13 geregelten Ansprüche
des Käufers die Bestimmungen der Ziffern 8.4, 8.5 und 8.9 entsprechend.
6. Weitergehende oder andere als in dieser Ziffer 9 geregelten Ansprüche des Käufers
gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausge-
schlossen.
§ 10 Gesamthaftung
1. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des
geltend gemachten Anspruchs – sind ausgeschlossen.
2. Hiervon ausgenommen sind:
a) Schäden wegen Verletzung wesentlicher Vertragspichten. Wesentlich sind solche
Vertragspichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig ver-
traut und vertrauen darf.
b) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir
die Pichtverletzung zu vertreten haben.
c) Für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pichtverlet-
zung beruhen, wobei unserer Pichtverletzung die unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen gleichsteht.
d) Haftung gem. ProdHaftG
3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbunden.
5. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen ist oder einge-
schränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung un-
serer Angestellten, unserer Handelsvertreter und unserer Erfüllungsgehilfen.
§ 11 Mitwirkungspichten des Käufers
1. Mitwirkungsleistungen des Käufers, die im Rahmen des Vertrages ausdrücklich oder
stillschweigend vereinbart werden, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es
ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2. Der Käufer ist verpichtet, uns über sämtliche Tatsachen rechtzeitig zu informieren, aus
denen sich ergibt, dass bei uns vorrätige Bestände und Produkten, die wir in Hinsicht auf
die uns gemeldeten Produktionskapazitäten bereitgestellt haben, nicht oder nicht voll-
ständig verwendet werden können. Verbleiben Restbestände, so übernimmt der Käufer
im Falle vorzeitiger Änderung seiner Disposition die Bestände und die gegebenenfalls
anfallenden Vernichtungskosten. Dies gilt auch für Produkte, bei denen wir seitens un-
serer Lieferanten Mindestbestellmengen ordern mussten, sofern wir den Kunden zuvor
darauf hingewiesen hatten.
3. Der Käufer gewährleistet, dass die von ihm zur Verarbeitung gelieferten Produkte hier-
zu geeignet sind. Wir sind nicht verpichtet, die vom Käufer gelieferten Produkte auf die
Beschaffenheit und die Geeignetheit zur Weiterverarbeitung zu untersuchen. Im Rah-
men laufender Geschäftsbeziehungen sowie dann, wenn ein Bearbeitungsgegenstand
zunächst geprüft, getestet und freigegeben worden ist, ist der Käufer verpichtet, uns un-
aufgefordert schriftlich von jeder Produktänderung zu informieren. In den Fällen laufender
Verarbeitung von Gegenständen ist der Käufer weiterhin verpichtet, für jede Änderung
der Fertigungsbedingungen in seinem Betrieb, insbesondere beim Austausch von Werk-
zeugen, Maschinen oder bei Einführung neuer Fertigungsverfahren den von uns zu be-
arbeitenden Gegenstand auf die Abweichungen und Veränderungen hin zu untersuchen
und uns von solchen Änderungen und Veränderungen schriftlich Mitteilung zu machen.
4. Anweisungen unserer Käufer, die Materialauswahl oder sonstige Vorschriften, die un-
ser Käufer macht, müssen wir nicht auf ihre Richtigkeit prüfen.
5. Der Käufer hat daher sämtliche Anweisungen, die er erteilt sowie die Qualität der uns
vorgeschriebenen oder zur Verfügung gestellten Materialien auf Einhaltung der gesetz-
lichen und technischen Vorschriften hin zu überprüfen.
6. Gerät der Käufer nach schriftlicher Mahnung hinsichtlich seiner Bereitstellungs- oder
Mitwirkungspicht in Verzug, stehen uns die gesetzlichen Rechte zu.
7. Die Rückgabe von Waren darf in jedem Fall nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Lieferers vorgenommen werden. Die Rückgabe muss frei Haus erfolgen, unter Angabe
der Auftragsnummer und Lieferdatums in der Originallieferverpackung. Die Ware hat sich
im Originalzustand, also in unbeschädigtem Zustand zu benden. Für den Bearbeitungs-
aufwand der Rückgabe berechnen wir 20 % des Warenwertes, mindestens jedoch 50,00
€ zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dem Lieferer bleibt vorbehalten, gegen Nach-
weis im Einzelfall einen höheren Aufwand dem Besteller zu berechnen; dem Besteller
steht der Nachweis eines geringeren Schadens frei.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand/Sonstiges
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz unserer Firma in Sontheim/Brenz.
2. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutsch-
land anzuwenden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom
11.04.1980 über Verträge über den Warenkauf (CISG ”Wiener Kaufrecht”) ist ausge-
schlossen.
3. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Be-
steller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich–
rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren
Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
4. Wir speichern Ihre Daten nach § 23 BDSG.
RÖHM GmbH
89565 Sontheim/Brenz
Stand: Oktober 2015
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Geltung
1.1 Diese ASB liegen sämtlichen Geschäften mit unseren Kunden zugrunde, die sich auf
die Reparatur oder Wartung der von uns hergestellten oder gelieferten Produkte bezie-
hen, soweit es sich bei diesen Kunden um Unternehmer i. S. v. § 14 BGB.
1.2 Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen ASB abweichende Vertragsbedin-
gungen des Kunden werden nicht anerkannt.
1.3 Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung haben diese ASB nach erstmaliger
wirksamer Einbeziehung auch dann Gültigkeit, wenn wir uns in Folgegeschäften nicht
ausdrücklich darauf beziehen.
1.4 Soweit die ASB keine Regelungen enthalten, gelten die Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen der RÖHM GmbH.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet
– freibleibend und lediglich als invitatio ad offerendum zu verstehen. Zwischenverkauf
bleibt vorbehalten.
2.2 Verträge mit uns kommen erst mit unserer schriftlichen Annahmeerklärung oder –
wenn eine solche nicht erfolgt - durch unsere Lieferung und Leistung zustande. Ände-
rungen und Ergänzungen der mit uns geschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform.
2.3 Ist der Wartungs- bzw. Reparaturgegenstand nicht von uns geliefert, so hat der Kun-
de auf bestehende gewerbliche Schutzrechte hinsichtlich des Gegenstandes hinzuwei-
sen; sofern uns kein Verschulden trifft, stellt der Kunde uns von evtl. Ansprüchen Dritter
aus gewerblichen Schutzrechten frei.
2.4 Soweit uns Fahrlässigkeit zur Last fällt, gilt Abs. 2.3 entsprechend.
3. Vertragsbestandteil
Das jeweils uns und dem Kunden vorliegende Angebot und die Produktliste sind Be-
standteil des Vertrags.
4. Technische Unterlagen und Pläne
4.1 Alle Rechte an unseren Angebotsunterlagen sowie übergebenen Unterlagen bleiben
vorbehalten.
4.2 Der Kunde erkennt unsere Rechte an und wird die Unterlagen nicht ohne unsere
vorherige schriftliche Ermächtigung ganz oder teilweise vervielfältigen, Dritten zugänglich
machen oder außerhalb des Zwecks verwenden, zu dem sie ihm übergeben worden
sind.
5. Leistungsumfang Wartung, Gerätezustand, Instandsetzung
5.1 Entscheidend für den Umfang unserer Lieferung und Leistung ist unser verbindliches
Angebot oder – wenn ein solches nicht vorliegt - unsere schriftliche Annahmeerklärung.
Es können sowohl individuelle Leistungen vereinbart werden, die grundsätzlich nach Ziff.
12.1 zu vergüten sind, wie auch die unter Ziff. 5.2 beschriebenen Service-Pakete, die
nach 12.2 bzw. 12.3 zu vergüten sind.
5.2 Bei der Vereinbarung von Service-Paketen sind folgende Tätigkeiten Bestandteil un-
serer Leistungspicht:
5.2.1 Inbetriebnahme Service
- Fachgerechte Durchführung der erforderlichen Inbetriebnahme des Spannmittels und
Kontrolle am Aufstellungsort entsprechend den Vorschriften des Herstellers.
- Montagearbeiten im Zuge der Inbetriebnahme zusammen mit dem Maschinen-
hersteller
- Ersteinweisung und Bedienerschulung
- Gesonderte Wünsche zur Schulung in Bezug auf Wartung und Nutzung stellen wir als
Aufwand gesondert in Rechnung.
5.2.2 Inspektions-Service
Fachgerechte Durchführung der erforderlichen Inspektion des Spannmittels und Kontrol-
le am Aufstellungsort entsprechend den Vorschriften des Herstellers. Soweit zusätzliche
Wartungen oder Reparaturen auf Wunsch des Kunden oder wegen besonderer Bela-
stungen erforderlich werden, sind diese vom Kunden gesondert zu vergüten.
5.2.3 Wartungs-Service
Fachgerechte Durchführung der erforderlichen Wartung des Spannmittels und Kontrolle
am Aufstellungsort entsprechend den Vorschriften des Herstellers. Soweit zusätzliche
Reparaturen auf Wunsch des Kunden oder wegen besonderer Belastungen erforderlich
werden, sind diese vom Kunden gesondert zu vergüten.
5.3 Die Leistungsverpichtung beginnt mit dem Kauf oder Abschluss eines Service-
Paketes. Beim Kauf oder Abschluss eines Service-Paketes nach Ablauf der Gewährlei-
stungsfrist bezieht sich die Leistungsverpichtung von RÖHM nur auf solche Produkte,
die zum Zeitpunkt des Abschlusses bzw. Kaufs des Service-Paketes einsatzfähig und
mangelfrei sind. Dies ist durcheine Überprüfung der Produkte sicherzustellen; werden
Mängel festgestellt, sind diese vor Beginn der Geltung des Service-Pakets durch eine
kostenpichtige erforderliche Reparatur zu beseitigen; diese Reparatur ist nicht Bestand-
teil des Service-Pakets.
5.4 Es gehört nicht zu unserer Leistungspicht, Arbeiten an Produkten und Zubehör
durchzuführen, welche(s) nicht von uns geliefert wurde(n).
5.5 Unsere Leistungspicht erlischt, wenn das Produkt nicht laut den Angaben in den
Bedienungsanleitungen den Funktions- und Sicherheitsprüfungen unterzogen wurde
oder Dritte ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Arbeiten an den betroffenen
Produkten durchgeführt haben, es sei denn, , dass diese Arbeiten auf die Erbringung
unserer Leistung keinen nachteiligen Einuss haben. Gleiches gilt, wenn durch nicht von
uns zu vertretene Ursachen die Produkte beschädigt worden sind, beispielsweise durch
Wasser, Feuer, Blitzschlag oder sonstigen Einwirkungen höherer Gewalt sowie bei un-
sachgemäßer Behandlung durch den Kunden oder Dritte.
5.6 Je nach Beanspruchung und Art des Produktes kann nach längerem Gebrauch eine
Überholung notwendig werden. Dies ist der Fall, wenn die Kosten einer Reparatur den
Zeitwert des Produktes übersteigen. Überholung in diesem Sinne ist auch die notwen-
dige Neuanschaffung eines Produktes mangels verfügbarer Ersatzteile. Überholungen
sind nicht Bestandteil der Leistungspicht innerhalb der Service-Pakete. Sofern wir der
Auffassung sind, dass ein von uns unter einem Service-Paket zu wartendes Produkt
überholungsbedürftig ist, teilen wir dies dem Kunden unter Angabe des von uns ge-
schätzten Zeitwerts mit und legen dem Kunden ein Angebot zur Überholung mit einer
nach 12.1 berechneten Vergütung vor.
6. Nicht durchführbare Reparatur/Serviceleistung
6.1 Die zur Angabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen sowie der weiter
entstandene und zu belegende Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) werden dem
Kunden in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur aus von der RÖHM GmbH nicht zu
vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, insbesondere weil der beanstan-
dete Fehler bei der Inspektion nicht aufgetreten ist, Ersatzteile nicht zu beschaffen sind,
der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat oder der Vertrag während
der Durchführung gekündigt worden ist.
6.2 Der Reparaturgegenstand braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ge-
gen Erstattung der Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt werden, es
sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren.
6.3 Bei nicht durchführbarer Reparatur haftet die RÖHM GmbH vorbehaltlich S. 2 nicht
für Schäden am Reparaturgegenstand, die Verletzung vertraglicher Nebenpichten und
für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, gleichgültig auf
welchen Rechtsgrund sich der Kunde beruft. RÖHM haftet dagegen bei Vorsatz, bei
grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter sowie bei
schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspichten. Wesentlich sind solche Vertrags-
pichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und
vertrauen darf.
7. Dauer der Leistung
7.1 Die Angaben bezüglich der Dauer von Reparatur- und Serviceleistungen beruhen
auf Schätzungen und dienen lediglich zur Information und ersten Einschätzung durch
den Kunden. Sie sind daher nicht verbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich
gekennzeichnet sind.
7.2 Bei später erteilten Zusatz- und Erweiterungsaufträgen oder bei notwendigen zu-
sätzlichen Reparaturarbeiten verlängert sich die vereinbarte Reparaturfrist entsprechend.
8. Mitwirkungspichten des Kunden
8.1 Der Kunde hat uns auf die am Bestimmungsort unserer Lieferung und Leistung gel-
tenden gesetzlichen, behördlichen und betrieblichen Sicherheits- und anderen Vorschrif-
ten aufmerksam zu machen, die sich auf die Lieferung, die Montage und den Betrieb
beziehen.
8.2 Der Kunde informiert uns mit oder unverzüglich nach seiner Bestellung über etwaige
Besonderheiten des Aufstellungsorts, die sich auf die ordnungsgemäße Funktion der
Produkte auswirken können, insbesondere über die bauliche Beschaffenheit und die
konkrete Betriebsumgebung.
8.3 Der Kunde sorgt – auch während der Gewährleistungszeit gemäß Ziffer 17.5 – für
eine regelmäßige und fachgerechte Wartung der von uns gelieferten Produkte, soweit
nicht diese vertraglich von uns übernommen wurde.
8.4 Der Kunde entsorgt die von uns gelieferten Güter in eigener Verantwortung und auf
eigene Kosten gemäß den jeweils gültigen Vorschriften. Wir sind nicht verpichtet, eine
Möglichkeit der Rückgabe zu schaffen, es sei denn, dies wäre gesetzlich vorgeschrieben.
8.5 Der Kunde hat das Reparatur- / Wartungspersonal bei der Durchführung der Repa-
ratur auf eigene Kosten zu unterstützen.
8.6 Der Kunde hat die zum Schutz von Personen und Sachen am Arbeitsplatz notwendi-
gen speziellen Maßnahmen zu treffen. Er hat auch den Reparaturleiter über bestehende
spezielle Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, soweit diese für das Reparaturpersonal
von Bedeutung sind. Er benachrichtigt uns bei Verstößen des Reparaturpersonals gegen
solche Sicherheitsvorschriften. Bei schwerwiegenden Verstößen kann er dem Zuwider-
handelnden im Einvernehmen mit dem Reparaturleiter den Zutritt zur Reparaturstelle
verweigern.
8.7 Eine Aufsichts- und Mitwirkungspicht zur Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeit-
grenzen trägt der Kunde. Verstöße sind der RÖHM GmbH mitzuteilen.
8.8 Der Kunde ist auf seine Kosten zur zumutbaren und erforderlichen technischen Hilfe-
leistung verpichtet, insbesondere zu:
a) Bereitstellung der notwendigen, geeigneten Hilfskräfte in der für die Reparatur erfor-
derlichen Zahl und für die erforderliche Zeit; die Hilfskräfte haben die Weisungen des
Reparaturleiters zu befolgen. Für die Hilfskräfte übernehmen wir keine Haftung. Ist durch
die Hilfskräfte ein Mangel oder Schaden aufgrund von Weisungen des Reparaturleiters
entstanden, so gelten die Regelungen der Abschnitte 17 und 18 entsprechend.
b) Vornahme aller Bau-, Bettungs- und Gerüstarbeiten einschließlich Beschaffung der
notwendigen Baustoffe.
c) Bereitstellung der erforderlichen Vorrichtungen und schweren Werkzeuge sowie der
erforderlichen Bedarfsgegenstände und -stoffe.
d) Bereitstellung von Heizung, Beleuchtung, Betriebskraft, Wasser, einschließlich der er-
forderlichen Anschlüsse.
e) Bereitstellung notwendiger, trockener und verschließbarer Räume für die Aufbewah-
rung des Werkzeugs des Reparaturpersonals.
f) Schutz der Reparaturstelle und -materialien vor schädlichen Einüssen jeglicher Art,
Reinigen der Reparaturstelle.
g) Bereitstellung geeigneter, diebessicherer Aufenthaltsräume und Arbeitsräume (mit Be-
heizung, Beleuchtung, Waschgelegenheit, sanitärer Einrichtung) und Erster Hilfe für das
Reparaturpersonal.
h) Bereitstellung der Materialien und Vornahme aller sonstigen Handlungen, die zur Ein-
regulierung des Reparaturgegenstandes und zur Durchführung einer vertraglich vorgese-
henen Erprobung notwendig sind.
8.9 Die technische Hilfeleistung des Bestellers muss gewährleisten, dass die Servicelei-
stung unverzüglich nach Ankunft unseres Personals begonnen und ohne Verzögerung
bis zur Abnahme durch den Besteller durchgeführt werden kann. Soweit besondere Plä-
ne oder Anleitungen von RÖHM erforderlich sind, stellt RÖHM sie dem Besteller recht-
zeitig zur Verfügung.
9. Mitwirkungspichten des Kunden bei Wartung
9.1 Die Produkte sind bestimmungsgemäß entsprechend ihrer Schutzart und in Überein-
stimmung mit der Bedienungsanleitung samt deren Anlagen einzusetzen.
9.2 Bei Vereinbarung eines der in Ziff. 5 beschriebenen Leistungspakete, versetzt der
Kunde die zu installierenden, wartenden oder reparierenden Produkte vor Vertrags-
schluss auf eigene Kosten in einen einsatzfähigen, mangelfreien Zustand, sofern sich
die Produkte nicht bereits in einem solchen Zustand benden. Kommt der Kunde dieser
Picht auch nach einer Mahnung unsererseits nicht frist- und ordnungsgemäß nach, so
sind wir berechtigt, insoweit vom Vertrag bzw. der Lieferung zurückzutreten. Weitere
Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben unberührt.
9.3 Sofern der Kunde den Wartungs-Service in Anspruch nimmt, sind uns Störungen
unverzüglich, detailliert und nachvollziehbar schriftlich zu melden.
9.4 Unseren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen ist ungehinderter und sicherer Zugang zu
den Produkten zu gewähren. Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen ist dieser
verpichtet, die aus der Verzögerung resultierenden Wartezeiten unserer Mitarbeiter und
Erfüllungsgehilfen gesondert zu vergüten.
Allgemeine Service-Bedingungen (ASB) der RÖHM GmbH, Sontheim
9.5 Der Kunde unterlässt es, während der Dauer eines Service-Vertrags Dritte mit den
Leistungen zu beauftragen, die wir nach dem Vertrag zu erbringen haben oder diese
Arbeiten selbst zu erbringen.
9.6 Der Kunde hat uns auf die am Bestimmungsort unserer Lieferung und Leistung gel-
tenden gesetzlichen, behördlichen und betrieblichen Sicherheitsvorschriften und anderen
Vorschriften aufmerksam zu machen, die sich auf die Lieferung, die Montage und den
Betrieb beziehen.
10. Prüfung und Abnahme
10.1 Leistungen werden von uns gemäß den Richtlinien unserer Qualitätskontrolle er-
bracht und Lieferungen entsprechend geprüft. Verlangt der Kunde weitergehende Prü-
fungen, so sind diese schriftlich zu vereinbaren und vom Kunden zu bezahlen. Dies be-
trifft z. B. spezielle Tests zur Abnahme.
10.2 Der Kunde ist verpichtet, unsere Leistungen unter diesem Vertrag unverzüglich
nach Meldung der Fertigstellung abzunehmen. Auf Aufforderung hat er unseren Mitar-
beitern oder Erfüllungsgehilfen schriftlich deren Abnahme zu erklären, sofern keine we-
sentlichen Mängel vorliegen. Dies erfolgt durch Unterzeichnung des Service-Berichts.
10.3 Mit der Wiederaufnahme der betrieblichen Verwendung des gewarteten oder repa-
rierten Produktes, insbesondere zu Produktionszwecken, gelten unsere Leistungen als
mangelfrei abgenommen, wenn nicht zuvor vom Kunden Mängel gerügt worden sind.
11. Kostenangaben und Kostenvoranschlag
11.1 Die Erstellung von Kostenvoranschlägen ist kostenpichtig, sofern der Durchfüh-
rung der Reparatur nicht zugestimmt wird.
11.2. Die Kosten für einen Kostenvoranschlag belaufen sich auf die in der aktuellen Preis-
liste festgesetzten Pauschalen.
11.3 Kann die Reparatur zu diesen Kosten nicht durchgeführt werden, oder halten un-
sere Mitarbeiter oder Erfüllungshilfen während der Reparatur die Ausführung zusätzlicher
Arbeiten für notwendig, so ist das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn die an-
gegebenen Kosten um mehr als 15% überschritten werden.
12. Vergütung, Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
12.1 Sofern nicht anders vereinbart und kein Gewährleistungsfall vorliegt, sind unsere
Leistungen nach tatsächlichem Aufwand gemäß unseren jeweils gültigen allgemeinen
Preislisten zu vergüten. Der zeitliche Aufwand unserer Mitarbeiter wird in Zeitabschnit-
ten von 15 min abgerechnet. Neben dem zeitlichen Aufwand für die zu verrichtenden
Arbeiten bezahlt der Kunde in diesen Fällen Reise- und Wartezeiten, Überstundenzu-
schläge, Spesen, Fahrt- und Übernachtungskosten sowie die Kosten von Ersatzteilen,
Verschleiß-, Verbrauchsmaterialien und Wechselteilsätzen gemäß unseren Preislisten
bzw. entsprechend dem Angebot.
12.2 Sofern eine pauschale Vergütung für ein Service-Paket vereinbart wurde, sind damit
unsere Arbeits- und Fahrtkosten und Spesen abgegolten, nicht aber die Kosten von War-
tezeiten, Überstunden auf Kundenwunsch, Ersatzteilen, Verschleiß-, Verbrauchsmateri-
alien und Wechselteilsätzen sowie sonstigem Zubehör. Unsere Aufwände für gegebenen-
falls erforderliche Reparaturen sind vom Kunden gesondert nach Ziff. 12.1 zu vergüten.
12.3 Die Preise für unsere Leistungen ergeben sich aus der jeweils zum Vertragsschluss
gültigen Preisliste und verstehen sich ab Werk zuzüglich Umsatzsteuer. Kalkulations-
grundlage für die Vergütung ist der Einschichtbetrieb, d. h. eine Nutzung der Produkte
bis zu 160 Stunden im Kalendermonat. Für den Zweischichtbetrieb wird ein Zuschlag
zum Listenpreis von 50% berechnet, für den Dreischichtbetrieb ein Zuschlag von 100%.
Die vorstehenden beiden Sätze gelten nur für die unter Ziff. 5. beschriebenen Service-
Pakete. Verlangt der Kunde Einsätze außerhalb unserer normalen Arbeitszeiten (Mo -
Fr, 6:30 - 18:30 Uhr, max. 7 h pro Tag), werden Zuschläge gemäß der jeweils gültigen
Preisliste berechnet.
12.4 Erhöhen sich unsere Personal- und Materialkosten, so sind wir berechtigt, die Ver-
tragspreise nach Ablauf des ersten Jahres bis maximal 5% über dem Vorjahrespreis
anzupassen. Preisänderungen werden dem Kunden wenigstens einen Monat vor Inkraft-
treten der neuen Vertragspreise angekündigt. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag mit
Wirkung zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu welchem der neue Preis für ihn erstmalig
gelten würde.
13. Transport und Versicherung bei Reparatur im Werk der RÖHM GmbH
13.1 Der Reparaturgegenstand wird vom Kunden auf seine Kosten gemeinsam mit dem
Reparatur- und Serviceformular bei uns angeliefert und nach Durchführung der Reparatur
durch den Kunden wieder abgeholt oder auf Kosten des Kunden an diesen zurückge-
sandt.
13.2 Der Kunde trägt die Transportgefahr.
13.3 Auf Wunsch des Kunden wird ein durch uns durchgeführter Versand auf Kosten
des Kunden gegen die versicherbaren Transportgefahren, z.B. Diebstahl, Bruch, Feuer
versichert.
13.4 Während der Reparaturzeit im unserem Werk besteht kein Versicherungsschutz.
Der Kunde hat für die Aufrechterhaltung des bestehenden Versicherungsschutzes für
den Reparaturgegenstand z.B. hinsichtlich Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Maschi-
nenbruchversicherung zu sorgen. Nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des
Kunden kann Versicherungsschutz für diese Gefahren besorgt werden.
13.5 Bei Verzug des Kunden mit der Übernahme können wir für Lagerung in unserem
Werk Lagergeld berechnen. Der Reparaturgegenstand kann nach unserem Ermessen
auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahr der Lagerung während des
Verzuges gehen zu Lasten des Kunden.
14. Reparaturfrist
14.1. Die Angaben über die Reparaturfristen beruhen auf Schätzungen und dienen ledig-
lich der Information und ersten Orientierung. Sie sind daher nicht verbindlich, es sei denn,
dies ist ausdrücklich vereinbart.
14.2. Die Vereinbarung einer verbindlichen Reparaturfrist, die als verbindlich bezeichnet
sein muss, kann der Kunde erst dann verlangen, wenn der Umfang der Arbeiten genau
feststeht.
14.3. Die verbindliche Reparaturfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Repa-
raturgegenstand zur Übernahme durch den Kunden, im Falle einer vertraglich vorgese-
henen Erprobung zu deren Vornahme, bereit ist.
14.4. Bei später erteilten Zusatz- und Erweiterungsaufträgen oder bei notwendigen zu-
sätzlichen Reparaturarbeiten verlängert sich die vereinbarte Reparaturfrist entsprechend.
14.5. Verzögert sich die Reparatur durch Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen,
insbesondere Streik und Aussperrung, sowie den Eintritt von Umständen, die von uns
nicht verschuldet sind, so tritt, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstel-
lung der Reparatur von erheblichem Einuss sind, eine angemessene Verlängerung der
Reparaturfrist ein; dies gilt auch dann, wenn solche Umstände eintreten, nachdem wir
in Verzug geraten sind.
15. Aufrechnungs- und Abtretungsverbot; Subunternehmer
15.1 Nur im Fall unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche ist der Kunde
zur Aufrechnung berechtigt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Ansprüche im Gegenseitig-
keitsverhältnis, insbesondere Mängelansprüche, geltend macht.
15.2 Die Abtretung von Rechten des Kunden aus Vertragsverhältnissen mit uns setzt zu
ihrer Wirksamkeit unsere vorherige Zustimmung voraus. Dies gilt nicht, soweit § 354 a
HGB Anwendung ndet.
15.3 Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer vertraglichen Pichten Dritte einzusetzen.
16. Eigentumsvorbehalt
16.1 Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen
gegen den Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch der künftigen, unser Eigen-
tum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere
Saldo-Forderung.
16.2 Der Kunde darf Vorbehaltsware nur im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsver-
kehrs veräußern und sie weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Der Kunde
tritt uns zur Sicherung unserer Zahlungsansprüche gegen ihn in Höhe des Werts unserer
Lieferung und Leistung sämtliche Forderungen mit allen Nebenrechten ab, die er auf-
grund einer derartigen Veräußerung gegenüber seinem Abnehmer erwirbt.
16.3 Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unver-
züglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder
sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die
gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten,
haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
16.4. Wir verpichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden
freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % über-
steigt.
17. Gewährleistung
17.1 Sofern die Erstellung eines Werkes vereinbart ist und damit Werkvertragsrecht An-
wendung ndet gilt folgendes: Sind unsere Leistungen mangelhaft, so sind wir zunächst
zur Nacherfüllung gemäß § 634 Nr. 1 BGB berechtigt und verpichtet. Schlägt die Nach-
erfüllung endgültig fehl, kann der Kunde gemäß § 634 Nr. 3 von dem Vertrag zurücktre-
ten oder die Vergütung mindern und nach § 634 Nr. 4 BGB Schadensersatz verlangen.
Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz nach § 634 Nr. 2 BGB (Selbstvornahme)
sind ausgeschlossen. Für Schadensersatzansprüche gilt Ziff. 18.
17.2 Sofern wir Planungsleistungen erbringen ohne diese auszuführen und damit Dienst-
vertragsrecht Anwendung ndet (z.B. im Fall einer Verletzung unserer Pichten unter Ziff.
5.2.1, 5.2.2 und 5.2.3) gilt folgendes: Sind unsere Leistungen mangelhaft, so sind wir
zunächst zur Nachbesserung berechtigt und verpichtet. Schlägt die Nachbesserung
endgültig fehl, ist der Kunde zum Schadensersatz gemäß Ziff. 18 berechtigt.
17.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnut-
zung, mangelhafter Wartung – soweit wir diese Wartung nicht vertraglich übernommen
haben, Missachtung von Betriebsmittelvorschriften, übermäßiger Beanspruchung, un-
geeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einüsse, mangelhafter Bau-
und Montagearbeiten Dritter sowie anderer Ursachen, welche nicht von uns zu vertreten
sind.
17.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder Dritte ohne unsere vorherige
schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an unseren Leistungen / Pro-
dukten vornehmen, es sei denn,, dass der Mangel nicht darauf zurückzuführen ist.
17.5 Ansprüche des Kunden wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren mit Ablauf von
12 Monaten nach Abnahme des Werkes bzw. der Kenntnis von Mängeln bei der Erbrin-
gung von Planungsleistungen.
18. Haftung
18.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Ver-
letzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei schuldhafter Verletzung wesent-
licher Vertragspichten. Wesentlich sind solche Vertragspichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
18.3 Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
18.4 Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
18.5 Die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist
beschränkt wie unsere eigene Haftung gemäß den vorstehenden Bestimmungen.
19. Vertragsdauer; Kündigung
19.1 Service-Verträge nach Ziff. 5. treten mit Unterzeichnung durch beide Parteien in
Kraft und gelten zunächst bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf das Jahr folgt, in
welchem der Vertrag geschlossen wurde. Das Vertragsverhältnis verlängert sich danach
um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, es wird von einer der Parteien mit einer Frist von
3 Monaten zum Ende des zweiten oder eines folgenden Jahres gekündigt. Vertragsver-
hältnisse können insgesamt oder nur bezogen auf einzelne Produkte gekündigt werden.
19.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
20. Gerichtsstand; Anwendbares Recht
20.1 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der
Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-
rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren
Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
20.2 Das Rechtsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das
deutsche internationale Privatrecht und das Wiener Übereinkommen der Vereinten Nati-
onen zum Internationalen Warenkauf (CISG) nden keine Anwendung.
RÖHM GmbH
89565 Sontheim/Brenz
Stand: Oktober 2015
Allgemeine Service-Bedingungen (ASB) der RÖHM GmbH, Sontheim
RÖHM GmbH
Heinrich-Röhm-Straße 50
89567 Sontheim/Brenz
Deutschland
Tel +49 7325 16 0
Fax +49 7325 16 510
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