Patentrecht

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Was ist das Patenrecht

Das Patenrecht ist ein Schutzrecht. Ein Patent dient dem Schutz vor Plagiaten von technischen Erfindungen durch die Registrierung bei einem Patentamt. Man bezeichnet es auch als Verbietungsrecht, da durch das Patent Dritten untersagt ist, die geschützte Erfindung zu benutzen oder zu kopieren. Der Missbrauch wird als Patentverletzung bezeichnet. Ein Patent können nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen beantragen. Die rechtliche Grundlage für Patente ist das Patentgesetz (PatG).

Wichtige Infos zum Patentrecht in Kürze

  • Der Inhaber eines Patents erhält das alleinige Nutzungsrecht an seiner Entwicklung. Er ist der sogenannte Patentinhaber
  • Um Patentschutz zu erlangen, muss eine Patentanmeldung beim entsprechenden Amt erfolgen
  • Für ein nationales Patent in Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig
  • Nicht jede Erfindung ist patentierbar. Um ein Patent zu erlangen, muss das Produkt oder die Erfindung unter anderem eine technische Neuheit darstellen und vermarktbar sein