Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist eine Bestimmung für alle Hersteller, sichere Maschinen zu entwickeln. Dafür wird eine sogenannte Risikobeurteilung verlangt, welche früher als Gefahrenanalyse bezeichnet wurde.
Im Rahmen der Risikobeurteilung sollte zunächst eine Zielsetzung definiert werden. Anschließend gilt es, die Risikobeurteilung durchzuführen und alles - für Nachweis-Zwecke - ausführlich zu dokumentieren.
Angrenzende Themen: Risikovorsorge, Risikokommunikation, Arbeitsmedizin, Arbeitsschutzgesetz, Gewinnmaximierung, Risikoklasse, Herstellersicht, Internationalisierungsgrund, Kostendeckung, Lebensphase, Risikoeinstellung, Risikoausmaß