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Baubetreuung Anbieter

Baubetreuung bezeichnet die fachliche Vertretung des Bauherrn über den gesamten Projektzyklus. Dabei werden Kosten, Termine, Qualität und Risiken gesteuert, Planer, Fachingenieure und Ausführende koordiniert und Entscheidungsgrundlagen vorbereitet. Eigene Bauleistungen werden nicht erbracht. Aufgaben reichen von Vertrags- und Nachtragsmanagement über Rechnungsprüfung und Qualitätskontrolle bis zur Organisation von Abnahmen und Mängelbeseitigung. Die Abgrenzung folgt AHO Heft 9. Rechtsgrundlagen sind VOB, HOAI und BGB.

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Mehr über Baubetreuung

Baubetreuung steuert, kontrolliert und vertritt den Bauherrn über den gesamten Projektverlauf. Sie schafft Entscheidungsgrundlagen, koordiniert Akteure und sichert Kosten, Termine und Vorgaben, ohne eigene Bauleistungen.

Das Wesen und die Aufgaben der Baubetreuung

Definition und Abgrenzung

Als Stellvertreter des Bauherrn übernimmt die Baubetreuung Bauherrenaufgaben gemäß AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung) Heft 9. Sie agiert unabhängig vom Unternehmer und grenzt sich von Planung nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und Bauträgertätigkeit ab.

Schwerpunkte sind Koordinierung, Risikosteuerung und Überwachung der Rahmenbedingungen im Bauwesen. Gestaltung und Architektur werden mit dem Planer abgestimmt, die Ausführung verantwortet der Unternehmer.

Kernleistungen und Verantwortung

Die Verantwortung umfasst Terminsteuerung über die gesamte Bauphase, Qualitätskontrolle, Kostenführung und Vertragsmanagement. Dabei werden Fachplaner, Statiker und Handwerker synchronisiert.

Ein Schwerpunkt ist die Sicherung der Bauqualität durch klare Aufgabenverteilung und frühes Erkennen von Konflikten auf der Baustelle, einschließlich Beseitigung von Mängeln nach VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B).

Messgrößen und Leistungsstandards im Bauwesen

Quantitative Qualitäts- und Kostenkontrolle

  • Kostenabweichung: Steuerung auf Basis der Kalkulation mit Zielabweichung unter 3% der genehmigten Bausumme (DVP – Deutscher Verband der Projektmanager in der Bau- und Immobilienwirtschaft).
  • Termintreue: Fertigstellung mit maximal 5% Abweichung vom Terminplan, kritische Pfade werden in der rollierenden Steuerung der Bauphase aktualisiert.
  • Mängelquote: Abnahmeziel unter 2% Baumangel, Nachverfolgung der Beseitigung mit Fristenlage nach VOB/B §§ 4, 13.
  • Rechnungsfluss: Nachweise für Teilzahlung, Aufmaßprüfung und Plausibilisierung gegen Kostenstand und Vertrag.

Fallbeispiel: Eine Wohnanlage im urbanen Ortsteil nahe Ortskern wurde mit 1,8% Kostenabweichung und drei Wochen Puffer fertiggestellt, die Mängelquote sank durch enges Nachtragsmanagement auf 1,2%.

Rechtliche und normative Rahmenbedingungen

Die Tätigkeit richtet sich nach VOB, HOAI, BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und AHO Heft 9. Bei Erwerbermodellen gelten MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) und Projektverträge mit Architektenvertrag.

Die BaustellV (Baustellenverordnung) verlangt Gesundheitsschutzkoordination. Funktionen als SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) werden projektbezogen geregelt.

Auswahlkriterien für einen geeigneten Baubetreuer

Fachliche Qualifikation und Erfahrung

Nachweise als Bauingenieur, Objektüberwachung in LPH 8 oder Bautechniker sind relevant. Erfahrung mit Generalplaner, Statiker und Fachplaner sowie Detailplanung und Ausführungsplanung ist zu prüfen.

Referenzen sollten Wohngebäude, Reihenhaus, Wohnhaus, Freizeitanlage oder Bestandsimmobilie umfassen. Bei Modernisierung zählt Verständnis für Bestandsschutz, Charme und Bauablauf.

  • Methodik: Standardisierte Checklisten, Risikoregister, digitales Berichtswesen und eindeutige Aufgabenverteilung.
  • Vergabe: Strukturiertes Verfahren mit Vergabeverhandlung, Marktsondierung und Preisverhandlung.
  • Rollen: Abgrenzung zu Generalüber (umgangssprachlich für Generalübernehmer) und Unternehmer, Einbindung von Generalplaner wird transparent dokumentiert.
  • Kontext: Projekte für Vermietung oder Eigennutzung erfordern unterschiedliche Kennzahlen und Prozesse.

Transparenz und Vertragsgestaltung

  • Leistungsbild: Präzises Leistungsverzeichnis inklusive Teilleistung, Häufigkeit von Ortstermin und Protokoll-Redaktion.
  • Recht/Sicherheit: Haftpflicht, Bürgschaft, Zahlungsplan und Schnittstellen zum Architektenvertrag, Teilzahlung strikt nach Leistungsstand.
  • Genehmigungen: Unterstützung bei Bauantrag, Beantragung von Erlaubnis, Prüfung von Baulast und Kontakten zur Behörde.
  • Vergabe/Preis: Dokumentation von Bieterfragen, konformer Nachtragsprüfung und Zahlungsfluss, klare Regeln für Preisverhandlung.

Baubetreuung vs. andere Baupartner: Ein Vergleich

Rollenabgrenzung im Projekt
AspektBaubetreuerAndere Baupartner
RolleBauherrenvertretung, ProjektsteuererPlaner (Architektur), Bauträger als Verkäufer und Errichter
VerantwortungKosten, Termine, Qualität, RisikenPlanung nach HOAI bzw. Ausführung und Gewährleistung
InteressenlageAusschließlich im Interesse des BauherrnGestaltung und Wirtschaftlichkeit der eigenen Leistung
VertragDienstleistungsvertrag nach AHO Heft 9Werkvertrag BGB, MaBV bei Erwerb
KostenHonorar nach Aufwand oder PauschaleKaufpreis oder HOAI-Honorar
RisikoReduktion von Fehlkalkulation und KonfliktenPlanungs- oder Unternehmerrisiko

Im privaten Bauen strukturiert der Betreuer Vergleiche zu Fertighausherstellern: Hauskatalog, Hausart und Musterwohnung werden anhand technischer Kriterien bewertet.

Bei Standortfragen werden Ortsteil, Nähe zum Ortskern und mögliche Baulast geprüft, um das Bauobjekt rechtssicher zu entwickeln.

Ablauf der Objektüberwachung vor Ort

  • Plan-Check: Prüfung von Ausführungsplanung, Statik und Ausschreibung auf Konformität mit Vorschriften und Rahmenbedingungen.
  • Koordination: Taktung der Gewerke, Koordinierung von Schnittstellen und Vorbeugung von Komplikationen.
  • Qualitätskontrolle: Regelmäßiger Ortstermin, Fotodokumentation, Prüfprotokolle und Fristensteuerung zur Beseitigung.
  • Kosten/Termine: Laufende Rechnungsprüfung, Nachträge, Controlling bis zur Fertigstellung.
  • Abnahmen: Teilabnahmen, Dokumentation und Schlussabnahme bis zur Übergabe des Gebäudes.

Bekannte Anbieter von Baubetreuungsleistungen

Im deutschsprachigen Raum arbeiten Drees & Sommer, Werner Sobek, WSP Germany, Canzler, KVL Bauconsult, HPM, Schüßler-Plan, Obermeyer, Delta, Assmann, Pro Projekt, HOCHTIEF ViCon, Arcadis und PM KRAMER. Die Mehrzahl bietet Projektsteuerung als Teilleistung oder Gesamtpaket.

Die Beauftragung reicht von Beratung in der Bauplanung bis zur Qualitätssicherung auf der Baustelle, teils inkl. Gesundheitsschutzkoordination. Für Wohnanlage, Reihenhaus oder Bestandsimmobilie werden Schnittstellen zu Makler, Immobilienmakler und Berichtsredaktion sauber geführt.

Praxisnah unterstützen sie Vergaben, claim-Management und die Kommunikation mit Behörde. So bleibt die Beauftragung schlank, die Erlaubnis sauber belegt und die Nutzung – etwa Vermietung – frühzeitig berücksichtigt.

Ergänzend werden Hausart-Checks, due diligence für Modernisierung und Standortbewertungen abgedeckt, bei Bedarf erfolgt die Abstimmung mit Generalplaner, Unternehmer und – falls relevant – Generalüber.

FAQ zu Baubetreuung

Lohnt sich Baubetreuung für private Bauherren finanziell?

Baubetreuung ist für private Bauherren häufig wirtschaftlich sinnvoll. Ein erfahrener Betreuer kann Baukosten um 5 bis 15 Prozent reduzieren, indem er Planungsfehler früh erkennt und Nachträge vermeidet. Zudem verbessert er die Bauqualität, verringert Folgekosten für Mängelbeseitigungen und erhält den langfristigen Immobilienwert.

Wie lassen sich die Kosten einer Baubetreuung realistisch kalkulieren?

Die Kosten einer Baubetreuung betragen in der Regel 1 bis 3 Prozent der gesamten Baukosten. Je nach Projektgröße oder Leistungsumfang kann stattdessen ein Pauschalhonorar oder eine Abrechnung nach Zeitaufwand vereinbart werden. Ausschlaggebend für die Preisgestaltung sind Komplexität, Bauvolumen und Umfang der beauftragten Leistungen.

Welche Bedeutung haben digitale Tools in der modernen Baubetreuung?

Digitale Tools optimieren die Baubetreuung durch effizientere Kommunikation und Prozesssteuerung. Building Information Modeling (BIM) ermöglicht präzise 3D-Modelle zur Kollisionsprüfung und Kostenkontrolle. Projektmanagement-Software verbessert Terminplanung, Dokumentation und Fortschrittsverfolgung in Echtzeit und erhöht damit die Transparenz für den Bauherrn.

Welche Risiken lassen sich durch eine professionelle Baubetreuung verringern

Eine qualifizierte Baubetreuung senkt das Risiko von Kostenüberschreitungen, Terminverzögerungen und Baumängeln durch laufende Qualitätskontrollen und frühzeitige Problembehebung. Zudem schützt sie vor rechtlichen Risiken durch strukturiertes Vertragsmanagement und die Prüfung der Leistungsverzeichnisse.

Wann empfiehlt sich der Einsatz eines Baubetreuers in Bauprojekten?

Ein Baubetreuer ist besonders bei komplexen Bauvorhaben mit zahlreichen Gewerken oder hohem Investitionsvolumen sinnvoll. Auch private Bauherren mit geringer Bauerfahrung oder begrenzter Zeit profitieren von seiner Fachkenntnis. Zudem ist seine Unterstützung bei Sanierungen von Bestandsimmobilien ratsam, da dort häufig unerwartete Herausforderungen auftreten.

Wie berücksichtigt die Baubetreuung Nachhaltigkeit in Bauprojekten?

Baubetreuer integrieren Nachhaltigkeit, indem sie energieeffiziente Materialien und Gebäudetechnik empfehlen, Umweltstandards überwachen und den Einsatz erneuerbarer Energien fördern. Sie bewerten Lebenszykluskosten und streben Zertifizierungen wie DGNB oder LEED an.

Welche Versicherungen sind für Bauherren bei einem Baubetreuungsprojekt erforderlich?

Bauherren sollten eine Bauherrenhaftpflicht- und eine Bauleistungsversicherung abschließen. Die Bauherrenhaftpflicht deckt Ansprüche Dritter bei Unfällen auf der Baustelle ab, die vom Bauherrn verursacht werden. Die Bauleistungsversicherung schützt vor Schäden am Bauwerk durch unvorhergesehene Ereignisse wie Sturm, Vandalismus oder Baufehler und reduziert damit finanzielle Risiken.

Hintergrund: Baubetreuung

  • Bauvorhaben Wikipedia

    Vorhaben (Bauvorhaben) sind nach §29 BauGB die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen, städtebaulich erheblich und bodenrechtlich relevant. Baugenehmigungen erfordern Vereinbarkeit mit Bauplanungs- und Bauordnungsrecht; beide Begriffe sind eigenständig, teils überlappend.