Artikel Silke Bremser Finanz- und Fördermittelplanung GmbH

Sale and Lease back - Fördermittel und Finanzierung - wie passt das zusammen?

Sale and Lease back - Fördermittel und Finanzierung - wie passt das zusammen?

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#Sale-and-Lease-back, Fördermittel und Finanzierung - Wie passt das zusammen? Sie stehen vor der Entscheidung, Ihren Betrieb zu erweitern, eine neue #Produktionshalle zu bauen, neue #Maschinen zu kaufen, Ihren #Fuhrpark zu erneuern

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Warum sind Fördermittel für Unternehmen so sinnvoll?

Warum sind Fördermittel für Unternehmen so sinnvoll?

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Jedes #Unternehmen, dass größere #Investitionen plant, sollte zuerst prüfen, ob es dafür #Fördermittel #beantragen kann. Damit #schont es seine #Liquidität, stärkt sein #Eigenkapital und spart viel #Geld.

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Förderprogramm Digital Jetzt bis 50% max. 50.000 EUR

Förderprogramm Digital Jetzt bis 50% max. 50.000 EUR

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Neues Programm: „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ mit finanziellen Zuschüsse bis 50% bzw. max. 50.000 EUR, um Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen sowie Handwerksbetriebe und freie Berufe zu unterstützen.

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„Digital Jetzt“– Neue Förderung für die Digitalisierung des Mittelstands

 

Förderprogramm ab 7. September 2020 verfügbar!

Um Betrieben die Umsetzung der Digitalisierung zu erleichtern, bietet das neue Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ finanzielle Zuschüsse, um Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen – einschließlich Handwerksbetriebe und freie Berufe – anzuregen.

Zuschüsse gibt es bei:

  • Investitionen in digitale Technologien sowie
  • Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen

Gerade auch die mittelständischen Unternehmen können vom digitalen Zeitalter profitieren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt sie mit dem neuen Förderprogramm „Digital Jetzt“ bei der Digitalisierung der Geschäftsprozesse und der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie

Wer kann das Programm beantragen?

 

Mittelständische Unternehmen

  • aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe)
  • mit 3 bis 499 Beschäftigten,
  • die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.

 

Voraussetzungen, die ein Unternehmen erfüllen muss

 

Das Unternehmen muss im Förderantrag klarstellen, wie der Digitalisierungsplan aussehen soll. 

Im Plan wird:

  • das gesamte Digitalisierungsvorhaben beschrieben,
  • die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen erläutert,
  • der aktuelle Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen aufgezeigt,
  • dargestellt, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition gestärkt wird.

Zusätzlich:

  • Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt.
  • Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.
  • Nach Bewilligung muss es innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.
  • Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.

Laufzeit der Förderung

Das Antragsstellungstool wird am 7. September freigeschaltet. Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen.

Tipps für Anstragsteller

  • Digitalisierungsplan vorbereiten
  • Antrag rechtzeitig stellen (frühzeitig vor Beginn des Digitalisierungsvorhabens)
  • Prüfen, ob erhöhte Förderquote beantragt werden kann (z.B. durch eine Beteiligung an einem Wertschöpfungsnetzwerk oder durch eine Investition in die IT-Sicherheit)
  • Prüfen, ob eine Kombination beider Fördermodule sinnvoll ist (Investition in digitale Technologie und in Mitarbeiterqualifizierung)

Webinar: Finanzen, Liquidität und Fördermittel zu Corona-Zeiten

Webinar: Finanzen, Liquidität und Fördermittel zu Corona-Zeiten

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Finanzspritzen in kranken Zeiten - was #KMU und Kleinstunternehmer jetzt wissen sollten. Webinar mit Messe Doktor Rainer Bachmann und Fördermittelmanagerin Silke Bremser.

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In diesem Webinar erfahren Sie Mittel und Wege, die zur Verfügung stehen, um Ihr Unternehmen sicher durch diese Zeiten zu lenken.

Frau Bremser, als zertifizierte Fördermittelmanagerin berichtet im Interview aktuelle Fälle und zeigt auf, welche Vorgehensweisen und welches Handwerkszeug jetzt wichtig sind und zum Ziel führen.

Erfahren Sie welche Unterlagen und welche Tipps Ihnen bei den Gesprächen mit Banken helfen und wie Sie Ihre Liquidität zeitnah erhöhen können..

Gegen Ende des Webinars werden ein Link und ein QR-Code eingeblendet. Hier besteht dann die Möglichkeit, eine umfassende Checkliste downzuloaden.

Holen Sie sich Informationen aus erster Hand.


Coronavirus - Wie können Sie Ihr Unternehmen finanziell sichern?

Coronavirus - Wie können Sie Ihr Unternehmen finanziell sichern?

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Wichtige Punkte, die Unternehmen gerade jetzt prüfen sollten, um die Krise zu überstehen. #Bestandsaufnahme: Welche Risiken drohen? -Verschaffen Sie sich eine Übersicht die #Auftragslage - #Kostensenkungen - #Liquiditätssicherung - #Kurzarbeitergeld

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Wie können Sie Ihr Unternehmen wirtschaftlich und finanziell sichern?

 

Bestandsaufnahme: Welche Risiken drohen?

  • Gibt es schon Auftragsstornos oder Anfragen nach Verschiebung von Aufträgen?
  • Welche Umsätze sind verloren oder könnten in den nächsten ein bis zwei Monaten verloren gehen?
  • Gibt es bereits Lieferengpässe bei Materialien oder Waren?
  • Können Sie auf andere Stoffe, Materialien oder Lagerware ausweichen?
  • Kann es zu Produktions- oder anderen Engpässen kommen, wenn einzelne Mitarbeiter ausfallen? Wer vertritt wen? Gibt es hier eine Vertreterregelung?

Verschaffen Sie sich eine Übersicht die Auftragslage:

  • Welche Aufträge laufen aktuell, wie hoch sind die Erträge?
  • Welche Aufträge könnten bedroht sein? Wie hoch ist deren Volumen?
  • Welche Aufträge wurden bereits storniert? Wie hoch ist deren Volumen?
  • Können Aufträge nachgeholt werden? Wann? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit?
  • Können durch diese Ausfälle evtl. an anderer Stelle Aufträge erledigt werden, die man ggf. zuvor wegen hoher Auslastung ablehnen musste?
  • Lassen sich mit Nachverhandlungen bei Kunden Aufträge noch retten (evtl. trotz Nachteilen mit Rabatten)? In einer Krise sind geringere Erträge, die man kurzfristig erhält, oft günstiger als mögliche mittelfristige Nachteile, etwa wenn sich herumspricht, dass man Rabatte gewährt.
  • Können Vorbereitungen für Aufträge, bei denen ein Ausfallrisiko besteht, gestoppt bzw. später erledigt und dafür andere Aufträge vorgezogen werden?

Senkung von Kosten

  • Auf welche Anschaffungen / Käufe kann verzichtet werden?
  • Was lässt sich verschieben, z. B. Ersatzinvestitionen?
  • Wodurch entstehen unnötige Kosten, z. B. Aufbau von Lagerbeständen bei Verbrauchsmaterial?
  • Welche Kosten lassen sich reduzieren, z. B. Kündigung von Wartungsverträgen oder Umstellungen bei Versicherungen?
  • Kann Kurzarbeitergeld bei der Arbeitsagentur beantragt werden?

Sicherung der Liquidität

  • Welche Zahlungen fallen in den nächsten 2-3 Monaten an?
  • Wie hoch ist das Bankguthaben? Wie lange reicht es?
  • Welche Forderungen stehen aus? Wann sind sie fällig?
  • Werden Kunden konsequent gemahnt, um weitere Engpässe zu vermeiden?
  • Werden alle Rechnungen immer sofort nach Leistungserbringung erstellt?
  • Lassen sich bei neuen Aufträgen die Zahlungsmodalitäten ändern oder höhere Anzahlungen vereinbaren?
  • Lassen sich mit Lieferanten längere Zahlungsziele oder Skonti vereinbaren?
  • Besteht die Möglichkeit, Dienstleister zur Vorfinanzierung zu nutzen: Factoring bei Forderungen oder im Einkauf: Vorfinanzierung von Wareneinkäufen mit Zahlungszielen bis 180 Tage?
  • Kann man ggf. beim Finanzamt eine Herabsetzung der Steuervorauszahlungen oder Stundungen beantragen?
  • Unternehmer können vorübergehend auf Teile Ihres Gehalts verzichten.
  • Auch Einlagen durch Inhaber entlasten finanziell angespannte Situationen.

Betriebe sollten grundsätzlich einen Liquiditätsstock aufbauen, z. B. von jedem Auftrags 5-10% zurücklegen.

Faustregel: Es sollte Liquidität aufgebaut werden, um 1-2 Monate ohne neue Order überstehen zu können. Firmen, die mit Liquiditätsproblemen rechnen, sollten mit der Bank sprechen, um z. B. zu prüfen, ob die Kreditlinie aufgestockt werden kann oder sich KfW-Gelder beantragen lassen.

Weitere Maßnahmen:

  • Mitarbeiter von zu Hause arbeiten lassen, falls möglich (Ansteckungsrisiko mindern)
  • Auslandsreisen verschieben – Videokonferenzen nutzen.
  • Erstellung eines Vertretungskonzeptes, wenn Beschäftigte ausfallen.

Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld und weitere Maßnahmen

Die Politik hat am 09.03.2020 beschlossen, die Auszahlung von Kurzarbeitergeld zu erleichtern. Künftig sollen Betriebe schon Kurzarbeitergeld beantragen können, wenn 10% der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind. Bisher lag diese Grenze bei einem Drittel der Belegschaft. Außerdem werden den Arbeitgebern künftig die vollen Sozialbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden erstattet.

Zusätzlich sind Liquiditätshilfen, Bürgschaften und Steuerstundungen für besonders betroffene Unternehmen vorgesehen.

Wie kommen Sie als Unternehmer an staatliche Hilfen?

Der Staat hat angekündigt, Unternehmen in der Krise auch finanziell zu helfen. Noch gibt es keine flächendeckenden Programme, aber in vielen Bundesländern sind Anlaufstellen eingerichtet. Beispielsweise können Kredite häufig schon über Landesbürgschaftsprogramme und Bürgschaftsbanken abgesichert werden.

  • In NRW gibt es u. a. die Hotline der NRW-Bank (0211-917414800)
  • Bürgschaftsbanken
  • KfW Bank hat Zugangsbedingungen + Konditionen verbessert.

Die Bundesregierung und andere Institutionen stellen Informationen für Unternehmen bereit, inkl. aktueller FAQ-Listen und Reisehinweisen zu betroffenen Ländern. Eine Hotline ist Montag bis Freitag erreichbar: 030-186151515.

Weitere Informationen finden Sie hier:

  • Bundesgesundheitsministerium
  • Bundesministerium für Wirtschaft
  • IHK 
  • Handwerkskammer

Vorschläge, die jedes Unternehmen beherzigen sollte!

Mitarbeiter auf Risiken ansprechen, Verhalten ändern:

  • Regelmäßig Hände waschen
  • Geschäftspartner nicht mehr mit Handschlag begrüßen (Verhalten erklären, damit es nicht als Unhöflichkeit ausgelegt wird)
  • Husten und Niesen nicht in die Hand, sondern in die Armbeuge
  • Hände aus dem Gesicht, nicht Mund, Lippen und Augen berühren
  • Abstand zu Anderen von 1-2 Metern einhalten
  • Andere Kommunikationsformen nutzen: z. B. Telefon, Mail, Videokonferenz
  • Reinigungs- / Desinfektionsmittel bereitstellen

Fazit

Das Coronavirus birgt für Unternehmen Risiken wie Umsatzausfälle und Liquiditätsengpässe. Doch es gibt Möglichkeiten, die Auswirkungen zu begrenzen.

Voraussetzung:

  • Werden Sie sofort aktiv
  • Führen Sie eine Bestandsaufnahme durch
  • Setzen Sie gezielt die Maßnahmen um

Wichtig: Wenn es zu behördlich angeordneten Betriebsschließungen kommt, haben Mitarbeiter i. d. R. ein Recht auf Weiterzahlung des Entgelts. Und sie müssen Ausfallzeiten nicht nachholen. Unternehmer können sich die Kosten unter Umständen von der Behörde zurückholen, die die Schließung angeordnet hat. Falls das nicht möglich ist, hilft nur eine Betriebsschließungs- oder Epidemie-Versicherung.

Viel Erfolg für Ihre Vorhaben wünscht

Die Geldfinderin

Silke Bremser


Der Fischer und seine Fördermittel – Meer ist dazu nicht zu sagen

Der Fischer und seine Fördermittel – Meer ist dazu nicht zu sagen

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#Unternehmer, die eine #Produktionshalle bauen möchten, können verschiedene #Fördermittel nutzen. Damit Sie keinen #Zuschuss verpassen, sollten sie sich von einem zertifizierten #Fördermittelberater beraten lassen.

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Fördermittel für den Bau von Produktionshallen 

 

Es gibt so viele Fördermittel, dass sie ein ganzes Meer füllen könnten. Schön wäre, wenn man als Unternehmer sein Netz auslegen würde und am nächsten Tag wäre es voller Zuschüsse. Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Aber wenn man weiß, wo man fischen muss, sieht das Ganz schon viel leichter aus.

Die Betriebsstätte eines Fahrradherstellers platzt aus allen Nähten. Die Nachfrage nach E-Bikes ist rasant gestiegen. Die Geschäftsführerin überlegt, eine neue Produktionshalle zu bauen. Auf der Suche nach einem Grundstück findet sie ein geeignetes in Hessen. Das Gewerbegebiet wurde gerade ausgewiesen. Die Gewerbegrundstücke werden von der Kommune günstig angeboten. Die Unternehmerin benötigt allerdings nicht nur eine neue Halle, sondern auch neue Mitarbeiter, um die hohe Auftragslage abzuarbeiten.

Suche nach dem passenden Hallenbauer

 

Nachdem die Unternehmerin das passende Grundstück gefunden hat, lässt sie es sich reservieren. Da das Grundstück so günstig ist, hat die Gemeinde eine Vorgabe in den Vertrag geschrieben. Das Gewerbegrundstück darf nicht weiterverkauft werden und muss innerhalb von zwei Jahren vom Käufer bebaut werden. Deshalb ist es gut, dass die Geschäftsführerin erst alle Kosten kennen will, bevor sie den Vertrag unterschreibt!

In ihrem Bekanntenkreis fragt sie, wer einen Hallenbauer empfehlen kann. Sie erhält verschiedene Namen und lässt sich von den Genannten Angebote schicken. Nachdem sie sorgfältig geprüft hat, entschließt sie sich für einen Hallenbauer, der die neue Produktionshalle schlüsselfertig anbietet. Architekt, Bauleitung und sogar den Wärmeschutznachweis bietet der Hallenbauer zusätzlich zu guten Konditionen an.

Um Energiekosten zu sparen, überlegt die Geschäftsführerin, ob sie auch erneuerbare Energien für die neue Halle nutzen kann. Sie holt Angebote für einen Pelletofen und eine Photovoltaikanlage ein.

Nun kennt sie ungefähr die gesamten Investitionskosten. Zusammen mit dem Grundstück, der Halle und einem Pelletofen oder einer Photovoltaikanlage betragen die Kosten etwa 780.000 EUR. Das ist eine beträchtliche Summe, aber da die Umsätze in den letzten Jahren gut waren und ihre Hausbank die Geschäftszahlen kennt, vereinbart sie einen Termin bei Ihrem Ansprechpartner.

Banktermin

 

Nachdem sie ihrem Berater erläutert hat, was sie vorhat, gibt er ihr eine positive Rückmeldung.  Für einen Zinssatz von jährlich 1,8% für die Dauer von 10 Jahren und der Möglichkeit, Sondertilgungen zu nutzen, könnte sie eine 100%ige Fremdfinanzierung erhalten. Die monatliche Belastung beträgt etwa 4.400 EUR inkl. Zins- und Tilgungszahlungen. Nach Ablauf der Zinsbindung von 10 Jahren besteht eine Restschuld von etwa 355.000 EUR.

Da die Geschäftsführerin zusätzlich neue Mitarbeiter einstellen möchte, muss sie aber zu der monatlichen Zins- und Tilgungsbelastung noch die erhöhten Personalkosten bedenken. Sie kommt ins Grübeln, ob sie das tatsächlich finanzieren kann und welche anderen Möglichkeiten es geben könnte.

Finanzierungsmöglichkeiten mit Fördermitteln für Neubau einer Produktionshalle

 

Nachdem sie im Internet recherchiert hat, sieht sie, dass es verschiedene Förderprogramme gibt. Da steht etwas von einem regionalen Wirtschaftsförderprogramm mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen bis zu 30%, wenn sie die Halle in einem Fördergebiet baut. Aber auch ein Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss könnte sie beantragen. Ob sie dabei auch die erneuerbaren Energien fördern kann, ist ihr nicht klar.

Sinnvoll wäre es, nicht nur die passenden Fördermittel zu finden, sondern auch die Finanzierung so zu gestalten, dass die Halle innerhalb von 20 Jahren bezahlt wäre. Aber wer kann ihr da helfen?

Fördermittelberatung mit Beraterzuschuss der BAFA

 

Die Unternehmerin möchte sich Hilfe von außen holen und sucht einen Fördermittelberater, der die Hälfte seines Beraterhonorars mitbringt. Dafür muss die oder der Berater bei der BAFA gelistet sein.

Mit der richtigen Fördermittel- und Finanzplanung können Firmen viel Geld sparen. Zusätzlich sind noch Zuschüsse für einen Pelletofen oder andere erneuerbare Energien möglich.

Fördermittel gibt es wie Sand am Meer, man muss nur danach suchen. Wenn man weiß, wo die besten Zuschüsse zu fischen sind, freut sich der Fischer bzw. die Unternehmerin über den guten Fang.

Viel Erfolg bei Ihrem nächsten Vorhaben wünscht Ihnen

Silke Bremser

Die Geldfinderin


Das perfekte Geheimnis ist vor der Geldfinderin nicht sicher

Das perfekte Geheimnis ist vor der Geldfinderin nicht sicher

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Wenn man weiß, wo man suchen muss, kann jeder #Unternehmer für sein #Vorhaben die passenden #Fördermittel finden. #Zuschüsse gibt es für #Produktionshallen, #Pelletofen, #Beratung, #Druckluftkompressoren und vieles mehr.

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Selbst in einem noch so guten Versteck findet die Geldfinderin Fördermittel

 

Fördermittel liegen für Unternehmen nicht auf dem Präsentierteller. Aber wenn man weiß, wo man suchen muss, finden sich für jedes Vorhaben die passenden Fördermittel.

Eine Tischlerei in Nordrhein-Westfalen, NRW, möchte den Betrieb erweitern. Die alte Halle ist vor 8 Jahren gemietet und schon fast 30 Jahre alt. Die Energiekosten sind immens hoch, da der Vermieter seither kein Geld mehr in die Sanierung investiert hat. Da die Nachfrage nach neuen Fenstern und Türen enorm gestiegen ist, werden neue Arbeitskräfte benötigt. Aber mehr Mitarbeiter und Maschinen haben in der alten Halle keinen Platz. Deshalb überlegt der Geschäftsführer, ob er eine neue Produktionshalle bauen soll. In seiner Vorstellung sieht er ein 2.500 Quadratmeter großes Gewerbegrundstück mit einer 1.000 Quadratmeter großen Halle. Dort finden alle notwendigen Maschinen Platz und sogar neue Arbeitsplätze sind möglich.

Grundstücksuche und Angebote für Halle

 

Zuerst sucht der Unternehmer das passende Grundstück und wird in der Nähe fündig. Auf einer alten Zeche werden günstige Gewerbegrundstücke angeboten. Der Standort ist ideal, da auch nicht weit von der Autobahn entfernt.

Nach einem Gespräch mit den Grundstückseignern begibt er sich auf die Suche nach einer passenden Halle. Über seinen Unternehmerstammtisch erfährt er, dass es unter den vielen Hallenbauern auch solche gibt, die eine Halle schlüsselfertig erstellen und auch die Bauleitung übernehmen. Er holt verschiedene Angebote ein. Da er auch einen Boden für die Halle benötigt, kommt er zu einem Bodenhersteller, der einen Boden mit Fußbodenheizung anbietet. Nachdem er alle Angebote geprüft hat, kennt er ungefähr die Kosten, die auf ihn zukommen werden.

Zusammen mit dem Grundstück, der Halle, dem Boden, der Außenanlage und einem Pelletofen summieren sich die Investitionskosten auf etwa 950.000 EUR. Den Innenausbau möchte er mit seinen Angestellten allein durchführen, um Kosten zu sparen.

Bankgespräch

 

Das Gespräch mit der Hausbank ist positiv. Sie ist bereit, ihm die Gesamtfinanzierung zu gewähren. Bevor er einen Vertrag unterschreibt, erfährt er in einem Gespräch mit Kollegen, dass es für sein Vorhaben Fördermittel geben könnte. Dabei könnte er entweder ein günstiges Förderdarlehen oder sogar nicht rückzahlbare Zuschüsse beantragen. Er kommt ins Grübeln. Wie kann er herausfinden, welche Fördermittel zu seinem Vorhaben passen?

Sinnvoll wäre, nicht nur die passenden Fördermittel zu finden, sondern auch die Gesamtfinanzierung so zu gestalten, dass er innerhalb von 20 Jahren die Halle bezahlt hätte.

Hier kann ein Unternehmen von Fördermitteln erfahren

 

Über die Wirtschaftsförderung erfährt er, dass er genau in einem Fördergebiet bauen wird. Dabei unterscheidet man C- und D-Fördergebiete. In C-Fördergebieten gibt es bis zu 30 Prozent nicht rückzahlbare Zuschüsse, in D-Fördergebieten bis zu 20 Prozent.

Voraussetzung für Zuschüsse

 

Eine weitere Voraussetzung ist die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, die insgesamt fünf Jahre bestehen müssen. Falls ein neuer Arbeitnehmer kündigt, muss er ihn ersetzen. Wenn er drei neue Arbeitsplätze schaffen würde, könnte er für die förderfähigen Investitionskosten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 30 Prozent erhalten. Ausschlaggebend ist, dass er zu den kleinen Unternehmen zählt, seine Branche auf der Positivliste steht, das Vorhaben in einem C-Fördergebiet durchgeführt und seine Betriebsstätte erweitert wird.

Pro neuem Dauerarbeitsplatz muss die förderfähige Ausgabe 250.000 EUR betragen.

Rechenbeispiel:

 

250.000 EUR * 3 Mitarbeiter = 750.000 EUR * 30% Zuschuss = 225.000 EUR

Bei der Schaffung von drei neuen Arbeitsplätzen kann er einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 225.000 EUR erhalten!

Damit er den Zuschuss beantragen kann, darf noch kein Angebot unterschrieben sein. Nachdem der Antrag bewilligt wird, gibt es noch einige Hürden, die genommen werden müssen. Sinnvoll ist es, sich von einem kompetenten Berater helfen zu lassen. Wenn der oder die Beraterin bei der BAFA oder der NRW Bank gelistet ist, kann ein Beraterzuschuss von 50% beantragt werden.

Bei der richtigen Fördermittel- und Finanzplanung kann ein Unternehmen viele Tausend EURO sparen. Außerdem gibt es zusätzlich Zuschüsse für einen Druckluftkompressor, einen Pelletofen und für die Beratung.

Wie gesagt, man muss nur wissen, wo die Fördermittel zu finden sind und schon kann ein Unternehmen sehr viel Geld sparen.

Viel Erfolg bei Ihrem nächsten Vorhaben wünscht Ihnen

Silke Bremser

Die Geldfinderin


Bis 50.000 € Zuschuss für Digitalisierung in Bayern

Bis 50.000 € Zuschuss für Digitalisierung in Bayern

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#Digitalisierung ist ein wichtiges Thema. In #Bayern gibt es diese #Förderprogramme für #Unternehmen, die neue #Software oder #Hardware oder #IT-Sicherheit in ihrem #Betrieb integrieren möchten.

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Welche Förderprogramme gibt es in Bayern, damit Unternehmen sich auf die Digitalisierung vorbereiten können?

Am Montag, den 02.12.2019 begann der Startschuss für das Rennen nach Zuschüssen für die Digitalisierung von Unternehmen mit Sitz in Bayern.

Um Punkt 10 Uhr konnten Firmen ihren Antrag für die Förderprogramme Digitalbonus Standard oder Digitalbonus Plus online stellen.

Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen 50 Prozent und für mittlere Unternehmen 30 Prozent. Die Förderung bei Digitalbonus Standard ist auf max. 10.000 EUR pro Antrag begrenzt, kann dafür aber zweimal beantragt werden. Insgesamt kann ein Unternehmen somit 20.000 EUR Förderung erhalten.

Die Optimierung von Unternehmensprozessen durch den Einsatz von zum Beispiel ERP-, CRM-, Dokumentenmanagement-, Warenwirtschaftssystemen und mehr zählt zu den häufigen Digitalisierungsmaßnahmen, die durch den Digitalbonus Standard unterstützt werden.

Diese Maßnahmen sind bei Digitalbonus Standard förderfähig:

 

  • Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen
  • Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit

Beim Digitalbonus Plus können Sie einen Zuschuss von bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt erhalten.

Diese Maßnahmen sind bei Digitalbonus Plus förderfähig:

 

Ein reiner Lizenzkauf einer auf dem Markt verfügbaren Branchen-Software oder eine vergleichbare Individualprogrammierung wird nicht als innovativ angesehen. ABER: eine darüber hinaus gehende innovative Besonderheit der Maßnahme – wie beispielsweise eine technisch besonders anspruchsvolle Lösung, eine branchenspezifische Besonderheit oder ein hoher Grad an Vernetzung – können ein Projekt zu einem Plus-Projekt machen.

Am 02. Dezember 2019 konnten nur 500 Anträge eingereicht werden. Nur, wer sich sehr gut vorbereit, kann im fliegenden Galopp die Zielgerade erreichen. Innerhalb von 22 Minuten haute ich wie für meinen Kunden in die Tasten. Und… habe es geschafft!

Die Förderprogramme Digitalbonus Standard und Plus sind noch bis zum 30.12.2020 geöffnet.

Da aber sehr viele Unternehmen daran teilnehmen möchten und das Geld knapp wird, hat das Bayrische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie die Antragstellung stark eingeschränkt. Bis Ende 2020 immer nur am ersten Werktag im Monat können Unternehmen den Antrag stellen.

Viel Erfolg und viele Förderungen

Wünscht Ihnen Silke Bremser

Ihre Geldfinderin


Wollen Sie tatsächlich auf 225.000 EURO Fördermittel verzichten?

Wollen Sie tatsächlich auf 225.000 EURO Fördermittel verzichten?

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Mit eine gut durchdachte #Fördermittelberatung kann ein #Unternehmen beim #Bau der #Betriebserweiterung 30 Prozent #Zuschüsse oder wie in diesem Fall mehrere Hunderttausend EURO #sparen.

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So können Sie für Ihre neue Produktionshalle Geld geschenkt bekommen!

 

Ein Maschinenbauer in Nordrhein-Westfalen überlegt, eine neue Produktionshalle zu bauen. Die Nachfrage nach seinen Produkten ist innerhalb kurzer Zeit enorm gestiegen. Er muss deshalb seinen Betrieb erweitern. Um die Energiekosten zu senken, soll die Halle mit erneuerbarer Energie geheizt werden. Nach der Betriebserweiterung sollen drei zusätzliche Mitarbeiter eingestellt werden. Die Gesamtkosten für den Bau der Halle und einen Pelletofen schätzt der Geschäftsführer auf etwa 950.000 EURO.

Da das Unternehmen bereits viele Jahre in einer gemieteten Halle arbeitet, handelt es sich für die Fördergeber um eine Betriebserweiterung. Das Gewerbegrundstück befindet sich in Bochum. Unternehmen, die in einem C-Fördergebiet bauen, können Zuschüsse bis 30 Prozent für die förderfähigen Investitionskosten erhalten. Bochum zählt zu einem C-Fördergebiet. Um die Fördermittel zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: die Branche des Betriebs muss entweder auf der sogenannten Positivliste gelistet sein oder Kunden in einem Umkreis von mehr als 50 km beliefern. Außerdem muss das Unternehmen die Investition in einem Fördergebiet durchführen. 

Aber auch die Unternehmensgröße ist für die Förderung entscheidend. Der Betrieb beschäftigt 9 Mitarbeiter. Der Jahresumsatz beträgt 3,5 Mio. EURO. Nach Prüfung der Förderrichtlinien gehört die Firma zu kleinen Unternehmen. Somit erfüllt das Unternehmen alle Voraussetzungen, um einen Antrag für nicht rückzahlbare Zuschüsse zu stellen.

Nur mit den Zuschüssen allein kann die Halle nicht finanziert werden. In diesem Fall ist es möglich, die Zuschüsse mit einem zinsgünstigen Förderdarlehen zu kombinieren, da das Förderdarlehen keinen Subventionswert enthält. Um die Förderung des regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms zu nutzen, müssen die förderfähigen Investitionskosten pro neuem Angestellten 250.000 EUR betragen. Die Kosten der Produktionshalle mit Innenausbau und Außenanlage betragen etwa 800.000 EUR. Wenn drei Mitarbeiter zusätzlich eingestellt werden, kann dafür ein Zuschuss von 225.000 EURO von der NRW Bank erhalten. 

Der Pelletofen fällt nicht unter das Förderprogramm regionale Wirtschaftsförderung, kann aber über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kurz BAFA genannt, gefördert werden. 

Für die Antragstellung bei der NRW Bank wird eine Gesamtfinanzierung der Bank benötigt. Die Bank prüft dafür die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Sicherheiten. Wenn zusätzlich ein Antrag für zinsgünstige Förderdarlehen gestellt wird, erfolgt die Antragstellung über die Hausbank. Man spricht deshalb auch von dem sogenannte Hausbankprinzip. Die Bank legt die Zinsen für die gesamte Laufzeit fest. Je besser die Bonität, desto niedriger sind die Zinsen, die gezahlt werden müssen.

Bereits vor der Investition sollten sich jeder Unternehmer seine aktuelle Auskunft der Creditreform schicken lassen. Das ist kostenfrei, kann aber bei der Finanzierung sehr viel Geld sparen! Die Bonität ist das A und O. Oft lässt sich die Bonität mit wenig Aufwand wesentlich verbessern. 

Damit Sie die beste Finanzierung mit den dazu passenden Fördermitteln bekommen, sollten Sie mit einem kompetenten Fördermittelberater sprechen. Wenn dieser auch noch bei der BAFA oder der NRW Bank als Berater gelistet ist, zahlen Sie sogar nur die Hälfte für das Beraterhonorar

Viel Erfolg bei Ihrem nächsten Vorhaben

Silke Bremser, Geldfinderin

Wir beFördern Sie zum Erfolg 


Sind Fördermittel in der Niedrigzinsphase sinnvoll? Ja!

Sind Fördermittel in der Niedrigzinsphase sinnvoll? Ja!

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#Niedrigzinspolitik - wollen Sie deshalb auf 46.000 Euro verzichten? Falls Sie aber #Geldsparen möchten, dann sollten Sie #Fördermittel nutzen.

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Trotz niedriger Zinsen sind Fördermittel immer noch attraktiv!

 

Ja, wir befinden uns immer noch in einer Niedrigzinspolitik. Und wenn Sie auf mehr als 46.000 Euro verzichten können, brauchen Sie natürlich keine Fördermittel. Falls Sie aber viel Geld sparen möchten, erläutere ich Ihnen gerne wie Sie das mit den richtigen Fördermitteln und der richtigen Fördermittelplanung bewerkstelligen können.

Kürzlich kam ein Metallbauer aus Nordrhein-Westfalen auf mich zu. Er wollte eine neue Produktionshalle bauen. Die Gesamtinvestitionssumme bezifferte er auf etwa 500.000 EUR. Das Grundstück war bereits in seinem Besitz und somit kein Bodengutachten erforderlich. Einen Großteil des Innenausbaus wollte er mit seinen Mitarbeitern durchführen. Auch hatte er schon mit seiner Hausbank gesprochen. Sie war einverstanden und bereit, sein Vorhaben zu begleiten und zu finanzieren. Durch die sehr gute Bonität, die der Metallbauer hatte, unterbreitete die Bank ihm Zinskonditionen von nur 1,3 Prozent pro Jahr. Da der er kein Eigenkapital dafür aufwenden wollte, teilte ihm die Bank mit, dass sie ihm die gesamte Investitionssumme, also 500.000 EUR, finanzieren würde. Als Sicherheit reichte der Bank die Halle mit dem Grundstück. Somit erhielt er eine Zusage über eine 100 Prozent Finanzierung. Das klang für ihn gut. Als er aber mit einem anderen Unternehmer sprach, der erst kürzlich eine neue Halle gebaut hatte, stellte sich heraus, dass dieser Fördermittel für den Bau seiner Gewerbeimmobilien erhalten hat. Der Metallbauer hatte sogar für den Pelletofen und den neuen Druckluftkompressor nicht rückzahlbare Zuschüsse erhalten. Das machte den Metallbauer stutzig und er begann zu überlegen, wie er an Fördermittel kommen könnte.

Er wandte sich daraufhin an die Wirtschaftsförderung in seiner Region. Diese bestätigte ihm, dass er mit den passenden Fördermitteln günstigere Konditionen bekommen könnte.

Nun wurde er neugierig und überlegte, wie er die Fördermittel finden könnte. Da er bereits mehrere Angebote von Hallenbauern eingeholt hatte und sich für seinen persönlichen Favoriten entschieden hatte, griff er zum Telefon und fragte seinen Hallenbauer , ob er ihm bei der Suche nach den passenden Fördermitteln helfen könnte. Der Hallenbauer teilte ihm mit, dass er zwar keine Fördermittelberatung durchführen kann, aber eine Fördermittelberaterin kennt, die helfen könnte. Nun rief der Hallenbauer mich an und bat, dass ich mich mit dem Interessenten in Verbindung setzen sollte.

Nachdem ich dem Geschäftsführer mitgeteilt hatte, dass er sogar für meine Dienstleistung Beratungszuschüsse von 50 Prozent erhalten kann, sollte ich für ihn die passenden EU-Fördermittel finden.

Die Fördermittelrecherche von europaweiten, bundesweiten, landesweiten und kommunalen Förderprogrammen ergab, dass er mit Hilfe eines Förderdarlehens nur einen Zinssatz von 1 Prozent zu leisten hätte. Allein damit konnte er schon über 26.000 EUR sparen. Wenn der Bau der Produktionshalle ohne große Zusatzkosten einen bestimmten Energieeffizienzstandard erreichen könnte, wäre sogar ein Tilgungszuschuss von 5 Prozent auf die förderfähigen Investitionskosten möglich. Für die Beantragung dieses Förderdarlehens wurde ein Energieberater benötigt. Dank meines guten Netzwerkes konnte ich ihm sogar einen qualifizierter Energieberater benennen. Wobei noch zu erwähnen ist, dass es auch Zuschüsse für Energieberatung im Mittelstand geben kann.

Der Unternehmer bat den Energieberater zu berechnen, was notwendig wäre, um einen 5prozentigen Tilgungszuschuss zu erreichen. Der Energieberater klärte mit dem Hallenbauer und dem Architekten, welche technischen Mindestanforderungen notwendig wären und was sie kosten würden. Das Gespräch ergab, dass mit nur sehr geringen Mehrkosten der Tilgungszuschuss von 5 Prozent möglich sei.

Der Metallbauer entschied sich, seine Produktionshalle so bauen zu lassen, dass die Energieeffizienz durch die Mehrkosten erreicht werden kann. Insgesamt hat er durch die Kombination der passenden Fördermittel Einsparungen von mehr als 46.000 EUR erzielt.

Wenn Sie also unbedingt mehr Geld ausgeben möchten, brauchen Sie natürlich keine Fördermittel.

Falls Sie doch ein bisschen sparen möchten, wäre es sinnvoll, vor dem Bau einer neuen Produktionshalle oder Betriebsstätte zu prüfen, welche Fördermittel für Sie sinnvoll sind.

Wichtig bei der Fördermittelbeantragung ist, dass Sie noch keinen Auftrag unterschrieben haben.

Folgende Vorarbeiten sind förderunschädlich:

  • Kostenvoranschläge
  • Architektenpläne
  • Baugenehmigunge

Viel Erfolg und viele Fördermittel bei Ihrem nächsten Vorhaben.


In 9 einfachen Schritten zu Fördermittel

In 9 einfachen Schritten zu Fördermittel

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Erfahren Sie, wie Sie als #Unternehmer für Ihr #Projekt oder Ihre #Investition #Förderungen beantragen können.

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Wie kann mein Unternehmen Fördermittel bekommen? 

 

Der Weg dorthin ist in 9 Schritten einfach erklärt. 

Vorhabenklärung

1. Zuerst muss ein Fördermittelberater mit dem Unternehmer klären, welche Investition überhaupt geplant ist. Dabei kann es sich um den Bau einer Produktionshalle, eine Betriebsstätte, ein Hotel oder auch ein Mehrfamilienhaus handeln. 

Fördermittelrecherche

2. Auf dieser Grundlage beginnt die Fördermittelrecherche. Viele Fördermittel finden sich in der Förderdatenbank oder auf der Homepage der Landesbank des jeweiligen Bundeslandes, in dem das Unternehmen seinen Unternehmenssitz hat. 

Fördermittelanalyse 

3. Die Förderprogramme werden in einer Fördermittelanalyse daraufhin geprüft, welche Fördermittel kombiniert werden können. Diese Information finden sich in den Förderrichtlinien

Finanzierungskonzept 

4. Nun kann damit ein Finanzierungskonzept erstellt werden. Dabei können verschiedene Fördermittelarten mit Finanzierungsmöglichkeiten wie zum Beispiel Unternehmenskredite kombiniert werden, um eine 100%ige Finanzierung darzustellen.

Businessplan 

5. Meist wird dafür ein Businessplan mit der dazugehörigen Finanzplanung, manchmal aber auch nur eine Projektskizze benötigt. 

Antragstellung

6. Einige Anträge müssen über die Bank, nach dem sogenannten Hausbankprinzip erfolgen. Bei anderen muss der Antrag direkt beim Fördergeber eingereicht oder im eigenen Intranet hochgeladen werden. 

Zuwendungsbescheid 

7. Nachdem der Antrag vom Fördergeber eingehend geprüft wurde, erhält der Antragsteller den Zuwendungsbescheid bzw. Bewilligungsbescheid. Der positive Bescheid sollten dahingehend geprüft werden, ob alle Voraussetzungen die erforderlich sind, eingehalten werden können. Dies ist wichtig, damit später kein Geld zurück zu zahlen ist. Wenn alles in Ordnung ist, kann mit dem Vorhaben begonnen werden. Sie können natürlich auch schon nach der Eingangsbestätigung mit der Investition beginnen. Dann allerdings auf eigenes Risiko!

Mittelabruf 

8. Um das Geld - den Zuschuss – auch zu erhalten, muss es mit einem speziellen Formular, dem sogenannten Mittelabruf abgerufen werden. Meist können die Rechnungen in Kopie eingereicht werden. Manchmal werden auch Originalrechnungen benötigt. 

Abschlussbericht

9. Wenn das Projekt fertig ist, fordert die Förderstelle einen Abschlussbericht.

Sollte Ihnen das Verfahren zu aufwendig sein, wenden Sie sich am besten an einen kompetenten Fördermittelberater. Damit Sie dabei auch noch bei der Beratung sparen, sollte dieser bei einer oder mehreren Stellen wie BAFA oder NRW Bank gelistet sein. So können Sie sogar einen Beraterzuschuss erhalten.

Viel Erfolg bei Ihrem nächsten Projekt mit Fördermitteln!


Wieso sollte der Maschinenbau Fördermittel nutzen?

Wieso sollte der Maschinenbau Fördermittel nutzen?

letzte Änderung:

Zwei Unternehmer übernehmen eine Maschinenbau GmbH in #Bielefeld, Nordrhein-Westfalen. Das junge Team übernimmt je zur Hälfte die Anteile den #Betrieb. Mit #Fördermittelplanung bekommen sie für den #Kauf neuer #Maschinen 100TEUR geschenkt.

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Maschinenbau und Fördermittel? Die richtige Fördermittelplanung bringt 100.000 EURO!

 

Zwei Unternehmer übernehmen eine Maschinenbau GmbH in Bielefeld, Nordrhein-Westfalen. Das junge Team übernimmt je zur Hälfte die Anteile der GmbH, beide sind geschäftsführende Gesellschafter. Der ehemalige Geschäftsführer stellt die Unternehmensnachfolger den bisherigen Stammkunden vor. Da die Firma sehr spezielle Teile baut, sind die Kunden dankbar, dass ihre Maschinenteile nahtlos weiter produziert werden können und geben die ersten Bestellungen bei den Gründern auf.

Die beiden Geschäftsführer haben zwar die Produktionshalle und die Maschinen übernommen, aber in die Halle und in die Maschinen wurde in den letzten Jahren nicht investiert. Sie überlegen, ob sie die Maschinen überholen oder neue Maschinen kaufen sollen. Da die #Produktion mit den alten Maschinen zu sehr hohenEnergiekosten geführt hat, planen sie, in neue Maschinen zu investieren.

Um die Nachfrage zu bedienen und wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen neue Mitarbeiter gewonnen, die Fertigungskapazität erweitert und die Maschinen auf den neuesten Stand gebracht werden.

Deshalb entschließen sich die neuen Geschäftsführer, eine neue #Drehmaschine und eine 5-Achs-Fräsmaschine zu kaufen. Die Maschinenbau GmbH hat nur einen Teil der Halle gemietet. Aber es ist noch ausreichend Platz vorhanden, um den Betrieb zu erweitern und den notwendigen Platz für die neuen Maschinen anzumieten. Die Drehmaschine kostet inklusive Zubehör, Lieferung, Aufbau und Einweisung etwa 238.000 EUR netto. Die 5-Achs-Fräschmaschine wird etwa 268.000 EUR kosten.

Voraussetzungen, um Zuschüsse für den Kauf neuer Maschinen zu erhalten

Um Fördermittel bzw. nichtrückzahlbareZuschüsse zu erhalten, muss die Firma folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Firma muss ihren Sitz in Deutschland haben.
  • Die Branche, in der die Firma tätig ist, muss auf der Positivliste stehen.
  • Der Standort der neuen Betriebsstätte muss in einem Fördergebiet liegen.
  • Die förderfähigen Nettoinvestitionskosten müssen mehr als 150.000 EUR betragen.
  • Es muss sich um ein neues Wirtschaftsgut handeln. Falls es sich um ein gebrauchtes Wirtschaftsgut handelt, muss nachgewiesen werden, dass dieses vorher nicht gefördert wurde.
  • Es müssen Dauerarbeitsplätze geschaffen werden.
  • Eine Bank muss die Gesamtfinanzierung bestätigen.
  • Es werden 25 Prozent Eigenkapital benötigt, die nicht aus öffentlichen Mitteln stammen dürfen.

Sitz, Branche und Standort des Unternehmens sind Voraussetzungen für Fördermittel

Der Sitz der Firma liegt in Bielefeld, Deutschland. Da die Firma Maschinenteile aus Stahl herstellt, steht sie auf der Positivliste. Bielefeld liegt in einem speziellen Fördergebiet, und zwar in einem D-Fördergebiet. Das regionaleWirtschaftsförderprogramm NRW Bank stellt nichtrückzahlbare Zuschüsse in Höhe von 20 Prozent für Unternehmen zur Verfügung, die in einem D-Fördergebiet gewerbliche Investitionen planen. Die förderfähigen Nettoinvestitionskosten betragen mehr als 150.000 EUR.

Kauf neuer Maschinen 

Die Geschäftsführung plant, die Maschinen neu zu kaufen, damit ist die Voraussetzung eines neuen Wirtschaftsgutes erfüllt. Gleichzeitig können damit die enormen Energiekosten gesenkt werden. 

Dauerarbeitsplätze

Es ist geplant, mindestens zwei weitere Mitarbeiter einzustellen. Da es schwierig ist, gutes Fachpersonal zu finden, überlegen die beiden Geschäftsführer, Quereinsteiger und angelernte Kräfte zu finden.

Finanzierungskonzept und Eigenkapital

Nachdem die wichtigsten Voraussetzungen für den Kauf der Maschinen geklärt und positiv beschieden sind, ist es wichtig, dass passende Finanzierungskonzept zu erstellen.

In den Förderrichtlinien der NRW Bank wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der oder die Antragssteller mindestens 25 Prozent Eigenkapital aufbringen müssen. Sollte dafür ein Förderdarlehen genutzt werden, darf dieses keinen Subventionswert enthalten. Falls doch kann das Unternehmen die Mittel als Unternehmenskredit von der Bank oder sogar Eigenleistung ansetzen. Als Eigenleistung wird im Fall eines Neubaus einer Produktionshalle oder einer Betriebsstätte die Leistung anerkannt, die von den eigenen Mitarbeitern geleistet und entsprechend bezahlt wird. Falls Sie den Innenausbau Ihrer Betriebsstätte mit Ihren Angestellten erstellen möchten, kann das als Eigenleistung und somit als Eigenkapitalersatz angesehen werden. Aber es müssen Zahlungen fließen.

Somit ist es möglich, entweder über die Hausbank einen Unternehmerkredit zu erhalten, ein Förderdarlehen aufzunehmen oder Eigenleistung einzusetzen.

Warum fordern Fördermittelgeber von Betrieben, dass diese ausreichend Eigenkapital bereitstellen?

Fördermittelgeber wünschen genau wie auch die Hausbank, dass die Unternehmer mindestens das gleiche Risiko gehen, wie sie selbst.

So entsteht Eigenkapital

Sobald Gesellschafter ihre Einlage ins Unternehmen eingebracht haben, schafft ein Betrieb Eigenkapital. Da Eigenkapital der Firma unbefristet zur Verfügung steht, es keine festen Zinsansprüche gibt, sind Sicherheiten nicht notwendig. Zusätzlich verbessert das Eigenkapital die Bonität und das Rating des Unternehmens. Mit einer guten Bonität kann eine Firma wesentlich bessere Zinskonditionen erhalten. Sie als Unternehmer können mit einem zinsgünstigen und langfristigen Förderdarlehen tausende von Euro sparen.

Falls das Eigenkapital nicht ausreicht, kann man es durch Eigenkapitalersatz erhöhen. Möglich ist dies über ein Gesellschafterdarlehen. Dafür muss der oder die Gesellschafter dem Unternehmen langfristig Kapital zur Verfügung stellen. Sinnvoll ist, das Gesellschafterdarlehen mit einem Rangrücktritt zu versehen. Die Bank stünde bei Forderungen dann vor den Gesellschaftern.

Finanzierungskonzept mit Zuschüssen 

100.000 EUR 20% Zuschuss regionale Wirtschaftsförderung

126.500 EUR 25% Eigenkapital der Gesamtfinanzierung

279.500 EUR 55% Unternehmerkredit oder Förderdarlehen                                                      

506.000 EUR Gesamtinvestition

 


Darum gehören Fördermittel für den Bau Ihrer Produktionshalle und Bonität zusammen!

Darum gehören Fördermittel für den Bau Ihrer Produktionshalle und Bonität zusammen!

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Viele Unternehmen denken, Sie können die neue Halle einfach mal so #finanzieren. Dabei wird oft vergessen, vorher die Bonität zu prüfen. Mit einer guten Bonität können Firmen viel Geld sparen.Hier erfahren Sie wie.

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Wie oft denken Sie, nein ich habe meine Bonität noch nicht geprüft, aber ich habe es fest vor!

Darum gehören Fördermittel für den Bau Ihrer Produktionshalle und Bonität zusammen!

 

Ein Unternehmen in Rheinland-Pfalz kommt mit der Nachfrage nach maßangefertigten Möbeln kaum hinterher. Die Produktionshalle platzt aus allen Nähten. Für weitere Mitarbeiter ist nun wirklich kein Platz mehr. Nun überlegt die Einzelunternehmerin eine neue Produktionshalle zu bauen. Sie informiert ihren Steuerberater, sucht ein Grundstück und findet tatsächlich unweit der alten, kleinen Halle ein passendes Gewerbegrundstück. Das Grundstück wird außerdem von der Kommune gefördert, indem der Kaufpreis sehr günstig ist. Auch teilt der Bürgermeister noch mit, das diejenigen Unternehmen, die hier bauen, Fördermittel in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen beantragen können.

Die Kostenvoranschläge für die Halle liegen bald alle vor, so dass das Unternehmen die Gesamtkosten relativ gut abschätzen kann. Insgesamt sollen die Kosten für Grundstück, Halle, Außenanlage und Innenausbau etwa 650.000 EUR betragen. Einen Teil des Innenausbaus möchte der Betrieb als Eigenleistung herstellen. Bevor Sie Eigenleistung als Teil der Finanzierung nutzen, sprechen Sie unbedingt erst mit Ihrem Steuerberater, dem Fördermittelberater oder direkt mit dem Fördermittelgeber, da es hier einige Besonderheiten gibt.

Da nun alle Unterlagen vorliegen, greift die Unternehmerin zum Telefon und vereinbart einen Termin mit dem Ansprechpartner der Hausbank. Und dann kommt die Überraschung. „Ihr Vorhaben ist lobenswert und wir würden Ihnen ja auch gerne helfen, aber wir können die Finanzierung nicht darstellen.“ Oder „Tut uns leid, aber wir können Sie dabei nicht begleiten.

Was ist geschehen? Die Unternehmerin arbeitet seit Jahren mit derselben Bank zusammen. Bisher gab es keine Probleme. Der Kontokorrentkredit wurde zwar mehrfach ausgereizt, aber es ging immer wieder irgendwie gut.

Die Lösung ist: „Hätte das Unternehmen vor dem Gespräch mit der Bank erst einmal seine Bonität geprüft, hätte es diese optimieren können.“ Banken prüfen gerade bei Einzelunternehmern, die größere Investitionen planen, nicht nur die betriebliche, sondern auch die private Bonität. Meist werden diese bei der Creditreform oder Crifbürgel und der Schufa nachgefragt. Da viele Fördermittel über die Hausbank eingereicht werden müssen, ist es auch für die Fördermittelgeber wichtig, dass die Bonität des zu fördernden Unternehmens zumindest so gut ist, dass die Finanzierung gesichert sein könnte.

Wie oft kommt es vor, dass Sie privat eine Internetbestellung aufgeben, ein neues Handy kaufen, einen Handytarif wechseln oder einfach nur ein neues Privatkonto eröffnen. All das verursacht einen Eintrag in die Schufa. Manchmal kommt es aber auch vor, dass die Schufa etwas Fehlerhaftes in Ihrer Schufa Auskunft eingetragen hat.

Bevor Sie einen Termin mit der Bank vereinbaren, sollten Sie unbedingt vorher beide Auskünfte überprüfen und im Bedarfsfall optimieren. Lassen Sie falsche Einträge löschen. Teilen Sie der Creditreform Ihre aktuellen Geschäftszahlen und die genaue Mitarbeiteranzahl mit. Bei Einzelunternehmen könnte der Ehepartner in Zukunft Bestellungen über das Internet aufgeben.

Planen Sie vor jeder Investition ausreichend Zeit ein, um Ihre Bonität zu prüfen und gegebenenfalls zu verbessern. Außerdem sollten Sie sich Ihre Gewinnermittlung genau ansehen. Natürlich dürfen Sie als Einzelunternehmer jede Steuermöglichkeit ausschöpfen, aber Banken und Fördermittelgeber wollen zumindest positive Zahlen sehen, damit sie Ihr Vorhaben unterstützen können.

Mehr Maßnahmen, wie Sie Ihre Bonität verbessern können, finden Sie in dem Beitrag: „Drum prüfe - wer sich ewig bindet – die eigene Bonität! Der Wahn ist kurz, die Reu ist lang!“