RoHS, REACH und IMDS in der Kabelkonfektion – einfach erklärt
Letzte Änderung: , Autor: FiaBuc Kabelkonfektion GmbH, Fachartikel
In jedem Kabel stecken Kunststoffe und Metalle – und darin möglicherweise schädliche Stoffe. RoHS und REACH regeln, welche Stoffe verboten sind oder gemeldet werden müssen. Mit IMDS wird das vor allem in der Autoindustrie dokumentiert.
Was ist Kabelkonfektion?
Bei der Kabelkonfektion werden aus Meterware einbaufertige Kabel oder Kabelsätze: ablängen, abisolieren, Kontakte ancrimpen, Stecker montieren, schützen, beschriften. Ein Kabelsatz besteht so schnell aus Dutzenden Materialien – Kupfer, Messing, Zinn, PVC, Gummi, Kleber, Farben.
Warum betrifft das gerade Kabel?
Kabel enthalten viele typische Problemstoffe: Weichmacher machen PVC biegsam, Flammschutzmittel verhindern Brände, Blei macht Messing besser bearbeitbar. Außerdem landen Kabel oft im Recycling – dort sollen keine Giftstoffe frei werden.
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Bauteil |
Mögliche Problemstoffe |
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Isolierung und Mantel (PVC) |
Weichmacher (z. B. DEHP), Blei, Flammschutzmittel |
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Kontakte (Messing) |
Blei |
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Lötstellen |
Blei |
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Schrauben, Schellen |
Chrom VI |
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Stecker, Kleber, Tapes |
Farbpigmente mit Cadmium, Weichmacher |
Deshalb muss der Konfektionär von jedem Zulieferteil wissen, woraus es besteht.
RoHS: Was nicht ins Kabel darf
RoHS ist eine EU-Regel für Elektrogeräte – und damit auch für deren Kabel. Sie verbietet zehn Stoffe: Blei, Quecksilber, Cadmium, Chrom VI, zwei Flammschutzmittel und vier Weichmacher. Erlaubt sind höchstens 0,1 %, bei Cadmium 0,01 %.
Wichtig: Der Grenzwert gilt für jedes einzelne Material, nicht für das ganze Kabel. Enthält nur der Mantel zu viel Weichmacher, ist das ganze Kabel nicht RoHS-konform.
Ausnahmen: In Messingkontakten ist noch bis zu 4 % Blei erlaubt – aber nur bis 30. Juni 2027. Es lohnt sich, jetzt mit Lieferanten über bleifreie Kontakte zu sprechen.
Sonderfall Auto: Für Fahrzeuge gilt nicht RoHS, sondern die Altfahrzeug-Verordnung mit ähnlichen Verboten für Blei, Quecksilber, Cadmium und Chrom VI.
REACH: Was man über das Kabel sagen muss
REACH gilt für alle Produkte, also für jedes Kabel – auch im Auto. Für Konfektionäre heißt REACH vor allem: informieren.
Die EU führt eine Liste „besonders besorgniserregender Stoffe“, die sogenannte Kandidatenliste. Sie umfasst rund 250 Einträge und wird zweimal im Jahr länger. Enthält ein einzelnes Bauteil – etwa ein Stecker – mehr als 0,1 % eines dieser Stoffe, muss der Lieferant:
• seine Geschäftskunden von sich aus informieren,
• Verbrauchern auf Nachfrage innerhalb von 45 Tagen Auskunft geben,
• das Bauteil in der SCIP-Datenbank der EU melden.
Einige Stoffe sind über REACH außerdem ganz verboten oder nur mit Genehmigung erlaubt.
Wo werden die Daten eingegeben?
Die Stoffdaten werden in der Lieferkette von Stufe zu Stufe weitergegeben. Der Konfektionär sammelt die Daten seiner Lieferanten, ergänzt eigene Materialien und meldet alles weiter.
Datenfluss in der Lieferkette · 4 Stufen, 4 Meldewege
IMDS ist die Datenbank der Autoindustrie. Dort wird für jedes Bauteil ein Materialdatenblatt angelegt – eine Art Zutatenliste: Kabelsatz → Bauteile (Leitung, Kontakt, Stecker) → Werkstoffe (Kupfer, PVC) → einzelne Stoffe mit Anteil in Prozent. Der Konfektionär muss nicht alles selbst eintippen: Er übernimmt die Datenblätter seiner Lieferanten, ergänzt Kleinteile wie Tape oder Kabelbinder und schickt das Ganze an seinen Kunden.
CDX funktioniert genauso, aber für andere Branchen wie Elektronik oder Industrie.
SCIP ist die Meldedatenbank der EU für Bauteile mit mehr als 0,1 % eines Kandidatenstoffs. Sie soll Recyclingbetrieben zeigen, was in einem Altkabel steckt.
Kundenportale: Viele Kunden außerhalb der Autoindustrie fragen RoHS- und REACH-Angaben über eigene Portale oder Formulare ab.
Wie werden die Daten geprüft?
Ein IMDS-Datenblatt wird in drei Stufen geprüft:
- Automatisch durch IMDS: Ergeben die Anteile 100 %? Ist die Struktur korrekt? Sind verbotene oder meldepflichtige Stoffe richtig angegeben?
- Durch den Kunden: Er prüft unter anderem Teilenummer, Gewicht und verbotene Stoffe – und nimmt das Datenblatt an oder lehnt es mit Begründung ab. Dann muss der Lieferant nachbessern.
- Im Labor: IMDS prüft nur, ob die Angaben stimmig sind, nicht ob sie wahr sind. Deshalb werden kritische Teile stichprobenartig untersucht, etwa mit einem Röntgengerät, das Blei oder Cadmium in Sekunden erkennt.
Praxistipps
Die meisten Ablehnungen entstehen durch unsaubere Daten, nicht durch verbotene Stoffe.
• Datenblätter der Lieferanten übernehmen statt selbst eintippen.
• Leitungslängen und Gewichte genau angeben.
• Kleinteile wie Tape, Kabelbinder und Kleber nicht vergessen.
• Bei jeder Änderung (Lieferant, Material, Länge) das Datenblatt aktualisieren.
• Die Kandidatenliste regelmäßig prüfen.
Fazit
RoHS sagt, was nicht ins Kabel darf. REACH sagt, was man über das Kabel sagen muss. IMDS ist der Ort, an dem man es aufschreibt.
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