42. Bimschv für Nassabscheider

Artikel, letzte Änderung: , Autor : Sabrina Mändle

Die 42. BImSchV beinhaltet zahlreiche Pflichten und Vorgaben für Betreiber von Nassabscheidern, Verdunstungskühlanlagen oder Kühltürmen.

Ziel der 42. BImSchV ist die Minimierung von Gesundheitsgefahren durch die Verbreitung von Legionellen aus Anlagen, in denen Wasser verrieselt, versprüht oder als Filtermedium in Wasserbecken genutzt wird und in Kontakt mit der Außenluft kommt.

42. Bimschv für Nassabscheider

Kontaktieren Sie uns

Gesundheitsrisiken durch Legionellen

Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, die in jedem wässrigen Milieu in geringen Konzentrationen vorkommen. Das Vorhandensein von Legionellen in wasserführenden Absauganlagen wie Nassabscheidern, lässt sich also nicht vollständig verhindern.


Problematisch wird es nur, wenn die Legionellen Zahl in einer Anlage stark ansteigt. Dann besteht die Gefahr, dass Legionellen zusammen mit Aerosolen aus der Anlage in die Umgebungsluft getragen und verbreitet werden. So können Gesundheitsgefahren für Mitarbeiter und die umliegende Bevölkerung entstehen.

 

Schutz vor Legionellen in Nassabscheidern

Die Vermeidung des Legionellen Wachstums in einer Anlage und die Minimierung des Wassergehalts in der zurückgeführten Luft, sind die beiden Grundprinzipien zum Schutz vor Krankheiten durch Legionellen.

Angrenzende Themen: Prüfwert, Betriebstagebuch, Vermehrung, Koloniezahl, Überschreitung, Betriebsstoff, Beteiligung, Referenzwert, Vorkehrung, Anstieg, Sofortmaßnahme, Gefährdung